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Salzburg AG Kostenzuschuss für Wärmepumpen OHNE eigenen Zähler

Sie betreiben als Salzburg AG Stromkunde eine Wärmepumpe, die über keinen eigenen Zähler verfügt und direkt am Haushaltsstromzähler angeschlossen ist? Dann können Sie diese Wärmepumpe bis 30. Juni 2023 im untenstehenden Formular registrieren. Alternativ können Sie bei unserem Kundenservice dazu ein Papierformular anfordern. 

Zum weiteren Ablauf:

  • Nach der Registrierung erhalten Sie ein automatisches Antwortmail, das die Eingabe der Daten bestätigt
  • Unser Kundenservice prüft die Daten und meldet sich nur bei Rückfragen
  • Der Zuschuss beträgt 457,91 Euro*. Informationen zur Berechnung des Betrags
  • Die Auszahlung des Stromkostenzuschusses für Wärmepumpen erfolgt im August 2023.
Registrierung Ihrer Wärmepumpe

(nur für Wärmepumpen ohne eigenen Stromzähler)

Wo steht die Wärmepumpe?

Kontonummer für Auszahlung

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Identifikation Ihrer Wärmepumpe

Kontakt für Rückfragen

Rechtlicher Hinweis

Wird der Salzburg AG Stromkostenzuschuss für Wärmepumpen ohne eigenem Stromzähler gewährt, ohne dass die hier angeführten Voraussetzungen erfüllt sind, ist der ausbezahlte Zuschuss vom antragsberechtigten Kunden, der Salzburg AG nach Aufforderung ganz oder teilweise rückzuerstatten.

*Berechnung der Auszahlung

So berechnet sich die Höhe der Auszahlung: 457,91 Euro entsprechen dem Zuschuss, den Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler durch die Strompreisbremse des Bundes bekommen.

Berechnungsbasis: Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde neben 2.900 kWh Haushaltsstrom mindestens 2.900 kWh Heizstrom verbraucht. Die Stromkostenbremse reduziert die Kosten aufgrund des Stromtarifs Wärmepumpe OK von netto 25,79 Cent pro kWh auf 10 Cent pro kWh netto. Das entspricht einem Zuschuss von 15,79 Cent pro kWh. 15,79 Cent mal 2.900 kWh ergeben exakt 457,91 €. Mit dem Salzburg AG Kostenzuschuss für Wärmepumpen ohne eigenen Zähler wird ein Kostenzuschuss in der gleichen Höhe für 2900 kWh Heizstrom gewährt.