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Salzburg AG Kostenzuschuss für Wärmepumpen OHNE eigenem Zähler

Sie betreiben als Salzburg AG Stromkunde eine Wärmepumpe, die über keinen eigenen Zähler verfügt und direkt am Haushaltsstromzähler (Standardlastprofil H0) angeschlossen ist? Dann können Sie diese Wärmepumpe bis 30. Juni 2024 im untenstehenden Formular registrieren. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular persönlich oder per Post an uns retournieren.

Zum weiteren Ablauf:

  • Nach der Registrierung erhalten Sie ein automatisches Antwortmail, das die Eingabe der Daten bestätigt
  • Unser Kundenservice prüft die Daten und meldet sich nur bei Rückfragen
  • Der Zuschuss beträgt 261,00 Euro**. Informationen zur Berechnung des Betrags
  • Die Auszahlung des Stromkostenzuschusses für Wärmepumpen erfolgt ab dem 3. Quartal 2024.
Registrierung Ihrer Wärmepumpe

(nur für Wärmepumpen ohne eigenen Stromzähler)

Wo steht die Wärmepumpe?

Konto für Auszahlung

Identifikation Ihrer Wärmepumpe

Bestätigung*

Beispielsweise Rechnung, Förderungsantrag, Garantieschein, Genehmigung...

 

Kontakt für Rückfragen

Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

**Berechnung der Auszahlung:
So berechnet sich die Höhe der Auszahlung: 261,00 Euro entsprechen dem Zuschuss, den Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler durch die Strompreisbremse des Bundes bekommen.

Berechnungsbasis: Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde neben 2.900 kWh Haushaltsstrom mindestens 2.900 kWh Heizstrom verbraucht. Die Stromkostenbremse reduziert die Kosten aufgrund des Stromtarifs Strom Wärmepumpe von netto 19,00 Cent pro kWh auf 10,00 Cent pro kWh netto. Das entspricht einem Zuschuss von 9,00 Cent pro kWh. 9,00 Cent mal 2.900 kWh (0,09 * 2900) ergeben exakt 261,00 Euro. Mit dem Salzburg AG Kostenzuschuss für Wärmepumpen ohne eigenen Zähler wird ein Kostenzuschuss in der gleichen Höhe für 2900 kWh Heizstrom gewährt.

Rechtlicher Hinweis

Wird der Salzburg AG Stromkostenzuschuss für Wärmepumpen ohne eigenem Stromzähler gewährt, ohne dass die hier angeführten Voraussetzungen erfüllt sind, ist der ausbezahlte Zuschuss vom antragsberechtigten Kunden, der Salzburg AG nach Aufforderung ganz oder teilweise rückzuerstatten.

Wir beraten Sie gerne:

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