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Härtefällen

Entlastungen bei

Bei finanziellen Schwierigkeiten versuchen wir, zusätzlich zu staatlichen Hilfen, gemeinsam mit Kooperationspartnern weiterzuhelfen und Entlastung zu schaffen. Hier bieten wir einen Überblick über Entlastungsmaßnahmen.

Caritas Stromhilfefond

Wir beteiligen uns am Entlastungspaket des Landes Salzburg, welches die Aufstockung des Caritas Stromhilfefonds auf 1 Million Euro beinhaltet. Damit können Personen mit wirtschaftlichen Engpässen bei der Bezahlung ihrer Strom- und Heizkosten unterstützt werden. Bei Bedarf können sich Kund:innen direkt an die Caritas Salzburg wenden.

Heizkostenzuschuss Land Salzburg

Für Salzburger:innen bietet das Land Salzburg die Möglichkeit des Heizkostenzuschusses. Dieser beinhaltet für einkommensschwache Haushalte eine einmalige Förderung von 600 Euro. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit der Antragsstellung sind auf der Seite des Land Salzburg zu finden.

Wohnschirm Energie

Der WOHNSCHIRM des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hilft rasch, wenn Wohnen für Personen oder Familien nicht mehr leistbar ist.

Mit dem WOHNSCHIRM Energie wurde auch eine eigene Unterstützung eingerichtet, die jenen zugutekommt, die ihre Energiekosten nicht mehr stemmen können. Diese reicht von Zuschüssen bis hin zur vollständigen Übernahme der Energiekosten.

Wohnbeihilfe Land Salzburg

Salzburger:innen, die in einem Mietobjekt leben, haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Wohnbeihilfe zu beantragen. Die Bewilligung sowie Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich individuell aus dem Haushaltseinkommen und den Mietkosten. Weiter Informationen, Beratungsmöglichkeiten und ein Antragsformular finden Sie auf der Website des Landes Salzburg.

Stundungen

Wir bieten die Möglichkeit zur Stundung. Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie aktuell nicht zahlungsfähig sind, aber eine Besserung Ihrer Situation in Sicht ist, können Sie die anstehende Zahlung für ein paar Wochen verschieben. 

Ratenzahlung

Bei Zahlungen für Strom, Gas und Fernwärme gibt es ein Recht auf Ratenzahlung, wenn die Forderung aus der Jahresabrechnung resultiert. So kann eine hohe Belastung abgeschwächt und auf mehrere Ratenzahlungen verteilt werden.

Keine Erhöhung des Erdgaspreises

Neben den zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen für Strom-Kund:innen leisten wir auch beim Gas einen Beitrag gegen die Teuerung: die Preise werden vorläufig nicht erhöht.

Wir beraten Sie gerne:

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