Bei finanziellen Schwierigkeiten versuchen wir, zusätzlich zu staatlichen Hilfen, gemeinsam mit Kooperationspartnern weiterzuhelfen und Entlastung zu schaffen. Hier bieten wir einen Überblick über Entlastungsmaßnahmen.
Bei finanziellen Schwierigkeiten versuchen wir, zusätzlich zu staatlichen Hilfen, gemeinsam mit Kooperationspartnern weiterzuhelfen und Entlastung zu schaffen. Hier bieten wir einen Überblick über Entlastungsmaßnahmen.
Wir beteiligen uns am Entlastungspaket des Landes Salzburg, dass den Caritas Energiehilfefonds auf 1 Million Euro aufstockt. Damit können Personen mit wirtschaftlichen Engpässen bei der Bezahlung ihrer Strom- und Heizkosten unterstützt werden. Bei Bedarf können sich Kund:innen direkt an die Caritas Salzburg wenden.
Der WOHNSCHIRM des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hilft rasch, wenn Wohnen für Personen oder Familien nicht mehr leistbar ist.
Mit dem WOHNSCHIRM Energie wurde auch eine eigene Unterstützung eingerichtet, die jenen zugutekommt, die ihre Energiekosten nicht mehr stemmen können. Diese reicht von Zuschüssen bis hin zur vollständigen Übernahme der Energiekosten.
Salzburger:innen, die in einem Mietobjekt leben, haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Wohnbeihilfe zu beantragen. Die Bewilligung sowie Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich individuell aus dem Haushaltseinkommen und den Mietkosten. Weiter Informationen, Beratungsmöglichkeiten und ein Antragsformular finden Sie auf der Website des Landes Salzburg.
Für Personen, die von den Rundfunk-Gebühren befreit sind, gibt es einen Abschlag von 75% bei den Netzkosten, begrenzt auf maximal 200,00 Euro. Der Zuschuss gilt von 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2024 und wird bei der Berechnung der monatlichen Teilbeträge bereits berücksichtigt, sofern dieser zum Zeitpunkt der Jahresrechnung bereits beantragt wurde. Der Betrag wird in der Jahresrechnung ausgewiesen. Ein Antrag ist notwendig und kann auf der Website der GIS erfolgen. Dort finden Sie auch einen Online-Befreiungsrechner, mit dem Sie testen können, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung grundsätzlich erfüllen.
Wir bieten die Möglichkeit zur Stundung. Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie aktuell nicht zahlungsfähig sind, aber eine Besserung Ihrer Situation in Sicht ist, können Sie die anstehende Zahlung für ein paar Wochen verschieben.
Bei Zahlungen für Strom, Gas und Fernwärme gibt es ein Recht auf Ratenzahlung, wenn die Forderung aus der Jahresabrechnung resultiert. So kann eine hohe Belastung abgeschwächt und auf mehrere Ratenzahlungen verteilt werden.
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