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Energie Audit

Für grosse Unternehmen*

  • gesetzlich vorgeschrieben
  • wir unterstützen Sie
  • alles aus einer Hand

Stand: 21.7.2023

Energieaudit in Ihrem Unternehmen: Seit 2015 sind große Unternehmen* verpflichtet, alle 4 Jahre ein Energie Audit durchzuführen. Dabei wird der energetische Ist-Zustand von Gebäuden, Prozessen und dem Transportwesen ermittelt und mögliches Einsparpotential erarbeitet. 

Wir unterstützen Sie dabei in allen Belangen, wir 

  • beraten Sie zu Einsparmaßnahmen,
  • helfen bei deren Anrechnung zum Energieeffizienzgesetz (EEffG),
  • zeigen Fördermöglichkeiten auf und
  • erledigen die Meldung an die Monitoringstelle.

Alles aus einer Hand.

Jetzt sofort Kontakt aufnehmen:

Ihr persönlicher Berater freut sich auf Ihre Nachricht.

* Grosse Unternehmen

"Große Unternehmen" müssen nach dem EEffG alle 4 Jahre ein E-Audit durchführen oder ein Energiemanagementsystem einführen. 

Grundlage zur Bestimmung ist dabei die Summe aller Unternehmensteile sowie von Tochterunternehmen und Beteiligungen ab einer Höhe von 50%.

 

Ein "großes" Unternehmen ist ein Unternehmen mit:

  • mehr als 249 Mitarbeitern oder
  • mehr 50 Mio. € Jahresumsatz und 
  • einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. €

Kleinere Unternehmen können freiwillig eine Energieberatung durchführen. 

Unser Audit nach EEffG

umfasst

  • contentcolumnsitem Datenerfassung (Energieeinsatz und -verbrauch)
  • contentcolumnsitem_1690543592 Datenanalyse
  • contentcolumnsitem_1001762024 Dokumentation
  • contentcolumnsitem_1300566254 Evaluierung Einsparmaßnahmen (inkl. Bewertung)
  • contentcolumnsitem_1778660462 Entwicklung Maßnahmenkatalog (inkl. unabhängiger Bewertung)
  • contentcolumnsitem_1386917889 Dokumentation und Berichtswesen
  • contentcolumnsitem_738108237 Meldung an die Monitoringstelle

Wir beraten Sie gerne:

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