Stand: 20.9.2024
Stand: 20.9.2024
Hier finden Sie sauberen Strom für Salzburg sowie Informationen zur Strompreisentwicklung und zur Stromkostenbremse für private Haushalte.
Seit 1. November 2024 gibt es günstigere Stromtarife. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Situation ist es notwendig, einem Produktwechsel aktiv zustimmen. Alle Kund:innen wurden dazu persönlich informiert. Der Tarifwechsel ist direkt im Kundenportal oder per Web-Formular möglich. Sie können Ihre Vertragsdokumente auch in Papierform anfordern.
Weitere Informationen zum Tarifwechsel finden Sie hier .
Bitte wenden Sie sich an unser Kundenservice unter 0800 / 660 660 oder kundenservice@salzburg-ag.at.
Ein FreistromTag ist ein 365stel des Energiepreises der Jahresabrechnung.
Unter dem Energiestrompreis versteht man den Preis für die verbrauchte Stromenergie, gemessen in Kilowattstunden (kWh). Der Gesamtstrompreis setzt sich aus dem Energiestrompreis und den Netzentgelten sowie den Steuern und Abgaben zusammen.
Alles zu einen neuen Stromanschluss oder zur Anpassung bzw. Erweiterung eines bestehenden Anschlusses erfahren Sie hier.
Wir liefern an unsere Kunden ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Dabei kommen ca. 85% aus Wasserkraft, der Rest stammt aus anderen Ökoenergiequellen.
Sie erhalten 3 FreistromTage bei Abschluss einer SEPA-Lastschrift (ehem. Abbuchungsauftrag) und 6 zusätzliche Frei-Tage bekommen Sie vertragsgemäß bei Zustimmung zur Online-Kommunikation.
Haushaltsbedarf ist der Elektrizitätsbedarf für den Haushalt (eigene Koch- und Schlafstelle) von Personen, die in familiärer oder sonstiger häuslicher Gemeinschaft oder alleine wirtschaften; dies gilt auch für Anlagen, die von mehreren Haushalten gemeinsam genutzt werden (z. B. Stiegenhäuser, Keller, Dachböden, Waschmaschinen, Aufzüge etc.).
Landwirtschaftsbedarf ist der Elektrizitätsbedarf landwirtschaftlicher Betriebe oder Betriebsteile und des dazugehörigen Haushaltes, bei denen die Bewirtschaftung von Grün- und Ackerland einschließlich einer damit verbundenen Tierhaltung die Betriebsgrundlage bildet. Dazu zählen auch Sonderkulturen wie Wein-, Gemüse-, Gartenbau, Baumschulen und dergleichen. Ohne Verbindung mit einem landwirtschaftlichen Haushalt liegt Landwirtschaftsbedarf auch vor, wenn landwirtschaftliche Betriebe oder Betriebsteile von mehreren selbständigen Landwirten gemeinsam betrieben werden oder wenn die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche mindestens 2 ha beträgt, es sei denn, dass der Kunde nachweisen kann, dass er trotz einer kleineren Nutzfläche als landwirtschaftlicher Kunde anzusehen ist; dies ist dann der Fall, wenn die Bewirtschaftung nach örtlichen Verhältnissen widmungsgemäß erfolgt.
Zu den angeführten Bedarfsarten zählt auch der Elektrizitätsbedarf für die Privatzimmervermietung, das ist die als häusliche Nebenbeschäftigung ausgeübte Vermietung von nicht mehr als 10 Fremdenbetten.
Die Preismodelle Gewerbe OK und Gewerbe OK Leistung gelten für den sonstigen Bedarf.
Sonstiger Bedarf ist jeder Bedarf, der weder Haushalts- noch Landwirtschaftsbedarf ist. Dazu zählt beispielsweise jeder gewerbliche oder berufliche Bedarf wie etwa für Werkstätten, Schank- und Gasträume, gewerbliche Fremdenzimmer, Lokale aller Art, Ateliers, Behandlungs- und Wartezimmer, Büros, Läden, Heime, Reithallen, Turn- und Sporthallen o. Ä.
Stromkund:innen erhalten jederzeit eine Bestätigung für Ihren Strombezug aus erneuerbaren Energieträgern. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Hotline unter 0800 / 660 660 oder nutzen Sie eine andere direkte Kontaktmöglichkeit.
Ihre Frage konnte in dieser Auswahl nicht beantwortet werden?
Benötigen Sie Hilfe beim Umstieg? Haben Sie sonstige Fragen zum neuen Tarif? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Über Neuigkeiten, Aktionen und Wissenswertes informiert werden.