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Wichtige Förderstellen

Neubau und Sanierung

Bei Sanierung und Neubau bekommen Sie vom Land Salzburg und dem Staat Österreich Unterstützung in Form von Förderungen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderstellen.

Bitte beachten Sie immer die aktuellen Richtlinien und Fristen der jeweiligen Förderungen und kontaktieren Sie bei Fragen und Unklarheiten direkt die Förderstellen. Aus aktuellem Anlass finden Sie hier Informationen und Erklärungen zur aktuellen Situation der Wohnbauförderung.

Förderungen Land Salzburg

Energieförderung Land Salzburg

Betrifft Förderungen von Einzelmaßnahmen (Heizungstausch, Errichtung Photovoltaik-Anlagen...).
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten:

Wohnbauförderung Land Salzburg für Neubau/Sanierung/Wohnbeihilfe

Förderung von verschiedenen Sanierungsmaßnahmen mit und ohne Renovierungspass.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten:

Bitte beachten Sie:
Seit 1.3.2024 werden haustechnische Maßnahmen (z.B. Heizungstausch, Photovoltaik-Anlagen) nur in Verbindung mit thermischen Maßnahmen (mind. 20% der Gebäudehülle oder 20% der Fensterfläche) gefördert.

Gemeindeförderungen

Bitte fragen Sie bei Ihrem Gemeindeamt oder dem Magistrat der Stadt Salzburg gezielt nach den Fördermöglichkeiten je Gemeinde. 

Bundesförderungen

Heizungstausch „Raus aus Öl und Gas“

Rund um den Heizungstausch gibt es im Rahmen der "Raus aus Öl und Gas" Initiative unterschiedliche Förderungen. Hier finden Sie eine grobe Übersicht:

Informationen für Heizungstausch bei Ein- oder Zweifamilienhäusern/Reihenhäusern:

Informationen für Heizungstausch bei mehrgeschossigem Wohnbau/Reihenhausanlagen:

Weitere Informationen zum Thema:

Tausch erneuerbarer Heizsysteme für private Haushalte

Förderung für den Tausch von Heizsystemen für private Haushalte. Betrifft (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen von Ein-/Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten:

Sanierungsscheck für Private

Bei Sanierungsvorhaben unterstützt Sie das Klimaschutzministerium mit einem Sanierungsbonus von bis zu 42.000,00 Euro.

Informationen für Heizungstausch bei Ein- oder Zweifamilienhäusern/Reihenhäusern:

Informationen für Heizungstausch bei mehrgeschossigem Wohnbau/Reihenhausanlagen:

Überblick Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus
Anleitung zur Antragsstellung Einzelbauteilsanierung
Anleitung zur Antragsstellung Teil- bzw. umfassende Sanierung

Handwerkerbonus

Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause.
Förderhöhe: 20% der Arbeitsleistung. Pro Person und Wohneinheit:

  • Im Jahr 2024 mind. 50€/max. 2.000€
  • Im Jahr 2025 mind. 50€/max. 1.500€

Weitere Informationen finden Sie unter handwerkerbonus.gv.at

Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich!

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Laufzeit: 1.1.2024 - 31.12.2025

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis zu einer Engpassleistung von maximal 35 kWpeak. Die Befreiung gilt nur bei Bezug der Anlagenteile aus dem EU-Raum (innergemeinschaftlicher Erwerb).

Alle Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

OeMAG-Tarifförderung

Die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ) bietet eine Tarifförderung für Photovoltaikanlagen mit mehr als 35 kWp Leistung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der OeMAG.

Information zur Wohnbauförderung

Aktuelle Situation

  • Mit 21.08.2024 wurde die Antragstellung für die Sanierungsförderung geschlossen.
  • Seit diesem Zeitpunkt können keine neuen Online-Förderanträge begonnen werden, dh. keine neuen Zugangslinks angefordert werden.
  • Das Hochladen von Energieausweisen in die ZEUS-Datenbank ist weiterhin möglich.
  • Die im Online-Förderassistenten bereits begonnenen Antragsformulare sollen dennoch in der aktuell gültigen Sanierungsförderung gem. S.WFG 2015 abgewickelt werden und die entsprechenden Anträge gestellt werden können. Daher sind/werden die im Online-Förderassistenten bereits begonnenen Antragsformulare wieder freigeschaltet.
  • Bis zum Inkrafttreten der neuen Wohnbauförderung können diese Fälle daher jederzeit mit dem Öffnen des Online-Förderassistenten weiterbearbeitet und mit dem Antrag abgeschlossen werden. Bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen können diese Fälle zugesichert werden. Aus budgetären Gründen kann es vorkommen, dass Auszahlungen erst zum Jahresbeginn 2025 erfolgen.

 

Geplante Übergangsregelung zur neuen Wohnbauförderung:

Kann ein Antrag vor Inkrafttreten des neuen Wohnbauförderungsgesetzes nicht mehr gestellt werden, ist geplant folgende Übergangsregelung im neuen Gesetz vorzusehen (es wird darauf hingewiesen, dass dies eine entsprechende Gesetzes- und Verordnungsregelung voraussetzt):

Damit sind Förderwerber:innen bei Ansuchen bis 30.6.2025 ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes, welche

  • eine Auftragsvergabe vor dem 22.8.2024 erteilt haben oder
  • einen bis 22.8.2024 in die Energieausweis-Datenbank des Landes hochgeladenen Planungsenergieausweis haben (=Online-Förderantrag noch nicht gestartet) oder
  • mit dem Ausfüllen des Online-Förderassistenten bereits begonnen haben (=Online-Förderantrag bereits gestartet)

gem. S.WFG 2015 förderfähig.

Detailinformation zum Thema Wohnbauföderung finden Sie auf der Website des Landes Salzburg.

Salzburg AG Shooting Energieberatung April 2023 Foto: Neumayr/Christian Leopold 24.04.2023

Die Berater:innen der Salzburg AG stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Die Beratungen sind objektiv und produktneutral.

Wir beraten Sie gerne:

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