Hier finden Sie Informationen zur Zusammensetzung von Preisen, der Basis von Preisanpassungen, Erklärung der Indizes, und Gründe für die Anpassung der AGB-Wärme.
Hier finden Sie Informationen zur Zusammensetzung von Preisen, der Basis von Preisanpassungen, Erklärung der Indizes, und Gründe für die Anpassung der AGB-Wärme.
Der Fernwärmepreis besteht aus dem Arbeitspreis (pro verbrauchter kWh), und dem Leistungspreis (pro zur Verfügung gestellter Leistung in kW und Jahr). Dazu kommen der Messpreis sowie 20 Prozent Umsatzsteuer.
Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Wärmemenge. Bemessungsgrundlage ist die im Abrechnungszeitraum verbrauchte Energie in Kilowattstunden (kWh).
Der Wärmepreis besteht aus dem Arbeitspreis pro kWh und dem Leistungspreis pro kW und Jahr.
Der Leistungspreis ist ein Jahresentgelt für die Leistungsbereitstellung. Bemessungsgrundlage ist der eingestellte Verrechnungsanschlusswert in Kilowatt (kW).
Mit dem Messpreis wird die Bereitstellung der Mess- und Regeleinrichtungen, deren Verwaltung, weiters die Ablesung, Verarbeitung und Aufbereitung der Messdaten für die Verrechnung abgegolten. Der Messpreis wird monatlich pro Zähler verrechnet.
Die WDS-Pauschale (=Wärmedirektservice-Pauschale) wird für die Bereitstellung der Wärmeleistung je Quadratmeter-Wohnnutzfläche und Jahr verrechnet.
Der „WDS-Wasserpreis“ (= Wärmedirektservice-Wasserpreis) gilt für die Lieferung von Kaltwasser und Warmwasser und wird in Kubikmetern abgerechnet.
Die jährliche „WDS-Wasser-Pauschale“(= Wärmedirektservice-Wasser-Pauschale) wird für die Bereitstellung von Kalt- und Warmwasser verrechnet und entspricht in dem Sinn einem Grundentgelt.
Preisanpassungen bei der Fernwärme erfolgen auf Basis der Entwicklung von verschiedenen Indizes. Für den Fernwärmepreis sind die allgemeine Preisentwicklung (Inflation) sowie der Gaspreis und der Energieholzpreis relevant.
Der Wärmepreis sowie der WDS-Wasserpreis und der Messpreis werden jährlich mit Wirkung zum 1. September bis zum gesamten Ausmaß der jeweiligen Indexveränderung erhöht oder im vollen Ausmaß gesenkt.
Der Arbeitspreis berücksichtigt die folgenden Indizes:
Die Gewichtung der Indizes ist dabei wie folgt:
50 % VPI, 30 % Gaspreisindex und 20 % Energieholzindex
Arbeitspreis neu = Arbeitspreis alt * (50 % * VPI 2015 Index-Vergleichswert / VPI 2015 Index-Ausgangswert + 30 % * ÖGPI 2019 MA-12 Index-Vergleichswert / ÖGPI 2019 MA-12 Index-Ausgangswert + 20 % * EHI Index-Vergleichswert / EHI Index-Ausgangswert).
Diese Preise orientieren sich am VPI 2015, dem Österreichischen Verbraucherpreisindex 2015.
Unter einem Index bzw. mehreren Indizes versteht man offiziell dokumentierte Preisentwicklungen für verschiedene Güter oder Bereiche. Preisanpassungen basieren auf den Entwicklungen der in den AGB festgelegten Indizies.
Der Verbraucherpreisindex wird monatlich veröffentlicht und dient als Indikator für die Messung der Inflation in Österreich.
Der Berechnung des VPI liegt ein Warenkorb zugrunde, der typische Güter und Dienstleistungen des allgemeinen Bedarfs enthält. Die Preise dieser gleichbleibenden Gruppe von Gütern werden regelmäßig erhoben und nach ihrer Bedeutung für eine bestimmte Gruppe (z.B. Verbraucher) gewichtet.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Statistik Austria.
Der ÖGPI ist ein Großhandelspreisindex für Gas und bildet den reinen Energiepreis ab. Netzgebühren sowie Steuern und Abgaben, die ebenfalls in der Gasrechnung von Endkunden beinhaltet sind, werden nicht berücksichtigt.
Der ÖGPI bildet auf Basis einer standardisierten Berechnungsmethode und unter Verwendung der für die Preisbildung in Österreich relevanten Produkte des Energiehandelsplatzes EEX einen Ausblick auf die im kommenden Monat zu erwartende Preisentwicklung am Gasgroßhandelsmarkt ab.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Energy Agency.
Der Energieholzindex setzt sich aus einem "Warenkorb" relevanter Holzsortimente wie Brennholz, Industrieholz und Sägenebenprodukte zusammen.
Er wird auf Basis der veröffentlichten Preisstatistik der Statistik Austria österreichweit errechnet.
Aktuelle und historische Werte des Index finden Sie auf der Webseite des Energieholzindex.
Die Änderungen der AGB-Wärme ab August 2023 betreffen Fernwärme-Preisanpassungen sowie Preisanpassungen beim Wärmedirektservice.
Künftig kann bei Preiserhöhungen (Arbeits- und Leistungspreis sowie Messpreis) auf die Weitergabe der Indexveränderung zur Gänze oder teilweise verzichtet werden. Der Index-Ausgangswert bleibt in diesem Fall unverändert bzw. verändert sich prozentuell entsprechend der tatsächlich durchgeführten Preiserhöhung.
Preissenkungen müssen weiterhin im vollen Ausmaß weitergegeben werden.
Auch für die Preisanpassungen beim Wärme-Direkt-Service (WDS-Pauschale, WDS-Wasserpreis, WDS-Wasser-Pauschale) wurde jetzt ein Index festgelegt. Die Preise orientieren sich zukünftig an der Entwicklung des österreichischen Verbraucherpreisindex 2015 („VPI 2015“).
Wie bei der Fernwärme kann auch hier bei Preiserhöhungen auf die Weitergabe der Indexveränderung zur Gänze oder teilweise verzichtet werden. Der Index-Ausgangswert bleibt in diesem Fall unverändert bzw. verändert sich prozentuell entsprechend der tatsächlich durchgeführten Preiserhöhung. Preissenkungen müssen weiterhin im vollen Ausmaß weitergegeben werden.
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