Stand: 12.02.2026
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen periodisch wiederkehrenden Überprüfungen Ihrer Gasanlagen durch.
Unser Angebot
- Prüfung der gesamten Gasinstallation gemäß ÖVGW-Richtlinien
- Prüfung der Gasdruckregelanlage
- Erstellung eines richtlinienkonformen Aktes (wenn erforderlich)
- Ggf. Erstellung eines Mängelprotokolls
- Ausfertigung des erforderlichen Prüfbefundes gemäß Gassicherheitsgesetz
Ihre Vorteile
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Gemeinsame, kostenlose Vor-Ort Begehung der Gasanlage
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Angebotslegung nach tatsächlichem Aufwand
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Flexible, an Ihre Betriebs- und Produktionszeiten angepasste Prüftermine
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Ggf. Unterstützung in der Koordination von Mängelbehebungen
Unsere Expert:innen beraten Sie
Erfahren Sie kostenlos von unseren Profis alles über Notwendigkeit, die Inhalte und den Ablauf der wiederkehrenden Überprüfung von Gasanlagen.
Gesetzliche Vorgaben
Für bewilligungspflichtige Gasanlagen steht alle 5 Jahre nach § 11 Salzburger Gassicherheitsgesetz eine wiederkehrende Überprüfung an. Je nach Bewilligungsbescheid, können auch kürzere Intervalle festgelegt sein.
Für meldepflichtige Gasanlagen ist die wiederkehrende Überprüfung in der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach)
- Richtlinie* G K72 „Betrieb von Gasanlagen“ geregelt. Danach ist die Anlage spätestens alle 12 Jahre zu prüfen. Verantwortlich für die Überprüfung ist grundsätzlich der Anlagenbetreiber.
In Gewerbe- und Industriebetrieben fallen diese Gasanlagen unter die wiederkehrende Prüfungspflicht:
- Zentralheizungsanlagen für die Wärme- und Warmwasserversorgung
- Gasherde und Dampfgarer in Gastronomiebetrieben
- Dekorative Gasfeuerungen in der Hotellerie
- Backöfen in Bäckereien
- Hell- und Dunkelstrahler in Produktions- und Lagerhallen
- Lackierkabinen in Werkstätten
- Dampfkessel, Maschinen und Gasmotoren in Prozessgasanlagen
- Gasfeuerungen in (Schul-)Laboratorien
- Erdverlegte Gasleitungen innerhalb des Firmengeländes