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Wiederkehrende
Gasanlagen-
überprüfung

  • Bewilligungspflichtige Anlagen
  • Genehmigungspflichtige Anlagen
  • Alles aus einer Hand erledigt
Arbeiter bei der Prüfung einer Gasanlage.

Stand: 12.02.2026

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen periodisch wiederkehrenden Überprüfungen Ihrer Gasanlagen durch.

Unser Angebot

  • Prüfung der gesamten Gasinstallation gemäß ÖVGW-Richtlinien
  • Prüfung der Gasdruckregelanlage
  • Erstellung eines richtlinienkonformen Aktes (wenn erforderlich)
  • Ggf. Erstellung eines Mängelprotokolls
  • Ausfertigung des erforderlichen Prüfbefundes gemäß Gassicherheitsgesetz

Ihre Vorteile

  • Icon Unterhaltung Gemeinsame, kostenlose Vor-Ort Begehung der Gasanlage
  • Icon Geld Angebotslegung nach tatsächlichem Aufwand
  • Icon Uhr Flexible, an Ihre Betriebs- und Produktionszeiten angepasste Prüftermine
  • Icon Montage Ggf. Unterstützung in der Koordination von Mängelbehebungen

Unsere Expert:innen beraten Sie

Erfahren Sie kostenlos von unseren Profis alles über Notwendigkeit, die Inhalte und den Ablauf der wiederkehrenden Überprüfung von Gasanlagen.

Gesetzliche Vorgaben

Für bewilligungspflichtige Gasanlagen steht alle 5 Jahre nach § 11 Salzburger Gassicherheitsgesetz eine wiederkehrende Überprüfung an. Je nach Bewilligungsbescheid, können auch kürzere Intervalle festgelegt sein.

Für meldepflichtige Gasanlagen ist die wiederkehrende Überprüfung in der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) 
- Richtlinie* G K72 „Betrieb von Gasanlagen“ geregelt. Danach ist die Anlage spätestens alle 12 Jahre zu prüfen. Verantwortlich für die Überprüfung ist grundsätzlich der Anlagenbetreiber.

In Gewerbe- und Industriebetrieben fallen diese Gasanlagen unter die wiederkehrende Prüfungspflicht:

  • Zentralheizungsanlagen für die Wärme- und Warmwasserversorgung
  • Gasherde und Dampfgarer in Gastronomiebetrieben
  • Dekorative Gasfeuerungen in der Hotellerie
  • Backöfen in Bäckereien
  • Hell- und Dunkelstrahler in Produktions- und Lagerhallen
  • Lackierkabinen in Werkstätten
  • Dampfkessel, Maschinen und Gasmotoren in Prozessgasanlagen
  • Gasfeuerungen in (Schul-)Laboratorien
  • Erdverlegte Gasleitungen innerhalb des Firmengeländes
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Kontaktmöglichkeiten