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Energiegemeinschaften

in Salzburg

Stand: 05.08.2025

Energiegemeinschaften stellen einen wichtigen Wendepunkt für die Energiewirtschaft dar: Erstmals können sich Salzburger:innen zusammenschließen, um über die Grenzen ihrer Grundstücke hinaus gemeinsam Strom zu erzeugen, zu speichern, und zu nutzen oder zu einem gemeinschaftlich vereinbarten, fixen Preis zu verkaufen.

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Was ist eine Energiegemeinschaft?

  • Eine Energiegemeinschaft ist der Zusammenschluss von mindestens einer/einem Erzeuger:in (auch Prosumer:in genannt und einer/einem Verbraucher:in (Consumer:in)
  • Der Strom kann dabei erstmals auch über Grundstücksgrenzen hinausgemeinschaftlich verbraucht, gespeichert oder zum fix vereinbarten Preis verkauft werden. Es gibt dabei keine Vorgabe zur Preisgestaltung.
  • Der Verwendungszweck einer Energiegemeinschaft liegt nicht im finanziellem Gewinn.
  • Um eine Energiegemeinschaft zu gründen, ist in der Regel eine eigene Rechtsform wie ein Verein oder eine Genossenschaft erforderlich. Eine Ausnahme bilden gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEAs), die auch von Privatpersonen gegründet werden können.
Welche Arten von Energiegemeinschaften gibt es in Österreich?

Grundsätzlich gibt es drei Arten von Energiegemeinschaften in Österreich:

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs), Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) und Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEAs). Für EEGs und BEGs gelten ähnliche Regelungen (z.B. eigene Rechtsform notwendig). Sie unterscheiden sich aber hinsichtlich ihres geografischen Wirkungsbereichs, ob erneuerbare oder alternative Energiequellen genutzt werden sowie durch finanzielle Vorteile.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEAs) stellen eine besondere Form der Energiegemeinschaft dar: Sie können auch von Privatpersonen gegründet werden und benötigen keine eigene Rechtsform. GEAs beschränken sich auf die gemeinsame Nutzung von Strom innerhalb eines Gebäudes oder hinter einem gemeinsamen Netzanschluss

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)

In einer EEG muss die Energie aus erneuerbaren Energiequellen (z.B. Photovoltaik, Wasser-/Windkraft) stammen. Dabei ist die Erzeugung, Speicherung, der Verbrauch und der Verkauf nicht rein auf Strom beschränkt.

Erneuerbare Energiegemeinschaften sind auf den lokalen oder regionalen „Nahbereich“ beschränkt. Jener wird im Stromnetz über die so genannten Netzebenen (Spannungsniveaus) bestimmt:

  • Lokale EEG: Mitglieder müssen sich innerhalb des Versorgungsgebietes einer Trafostation befinden.

     

  • Regionale EEG: Mitglieder müssen sich innerhalb des Versorgungsgebietes eines Umspannwerks befinden.

Vorteile

Egal, ob Sie eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine Gemeinde sind – jede und jeder Einzelne kann durch das Gründen bzw. der Teilnahme an einer EEG einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten. 

Da der Strom keine langen Transportwege zurücklegen muss, gelten reduzierte Netznutzungsentgelte. Ein weiterer finanzieller Anreiz ist, dass EEGs generell von der Elektrizitätsabgabe für Strom aus erneuerbaren Quellen befreit sind. 

Erneuerbare Energie Gemeinschaft stärken dabei nicht nur die Gemeinschaft in einer Region, sie schützen durch die dezentrale Energiegewinnung das Stromnetz auch vor Überlastungen und fördern die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. 

 

 

Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

  • Im Gegensatz zur EEG darf bei einer Bürgerenergiegemeinschaft nur Elektrizität erzeugt, geteilt, gespeichert, verbraucht oder verkauft werden. Der Strom muss nicht zwingend aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
  • Da die elektrische Energie so am gesamten öffentlichen Stromnetz teilnimmt, fallen normale Netznutzungsentgelte und keine reduzierten Tarife an.

Abgrenzung zur gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage

Österreicher:innen wird es durch eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ermöglicht, den Strom, den sie z.B. auf dem Dach eines Mietgebäudes erzeugen, allen Bewohner:innen innerhalb eines Grundstücks oder Objekts zur Verfügung zur stellen. Im Gegensatz zur einer Energiegemeinschaft verlässt die Energie dabei nicht die Grundstücksgrenze. 

Außerdem ist für eine GEA keine eigene Rechtsperson (z.B. ein Verein) erforderlich. Es muss lediglich ein Errichtungs- und Betriebsvertrag zwischen dem Netzbetreiber, dem/der Betreiber:in und den teilnehmenden Berechtigten abgeschlossen werden.

Hier bietet die Salzburg AG mit dem innovativen Service Solar.Top eine Möglichkeit, eine gemeinschaftlich Erzeugungsanlage zu betreiben. 

Für Mehrparteienhäuser eignet sich so eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage mit Solar.Top, während für den Zusammenschluss mehrerer Einfamilienhäuser in einer Wohnsiedlung eine Energiegemeinschaft die Lösung ist.

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Oft gestellte Fragen...

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