Stand: 04.2026
Genießen Sie das Fliegenfischen in einem der schönsten Fliegenfischergebiete Europas. Ein besonderes Naturerlebnis ist garantiert.
Fischereireviere im Überblick
Lungau
Revier I „Hintere Mur":
Länge: 18 km
Grenzen: „Blauer Dumpf“ (250 m oberhalb des Muritzenparkplatzes) bis zur Wengerbrücke in Schellgaden; ohne Nebengerinne.
Besonderheit: Im oberen Teil der Mur ist es eine Hochgebirgsflussfischerei. Dieses Revier kann nur von Nächtigungsgästen aus dem Lungau genutzt werden.
Revier II „Innere Mur":
Länge: 3,6 km
Grenzen: Wengerbrücke bis zur Urbanbauerbrücke; ohne Nebengerinne.
Besonderheit: Wunderschöne Meanderstrecke mit starkem Uferbewuchs.
Revier III „Mittlere Mur":
Länge: 11,5 km
Grenzen: Zederhausbach abwärts der Autobahnbrücke Z24 und die Mur von der Mündung des Zederhausbaches bis zur Mündung des Leissnitzbaches in St. Margarethen, Flusskilometer 425,75; ohne Nebengerinne.
Besonderheit: Die Strecke von der Zederhausbachmündung bis zur Murbrücke in St. Michael darf nur mit Trockenfliege befischt werden.
Revier IV „Mur bei Tamsweg":
Länge: 1,8 km
Grenzen: Tamsweg-Murbrücke bis neue Radbrücke.
Fanglimit: Tagesausfang max. 3 Salmoniden - Äsche ganzjährig geschont.
Besonderheiten: Das Revier eignet sich speziell im Herbst zum Fliegenfischen auf Äschen (catch & release, no kill).
Revier V „Mur bei Tamsweg bis Madling Murbrücke"
Länge: 4,7 km
Grenzen: Hölzerne Radbrücke über die Mur unterhalb der Kläranlage bis Murbrücke bei Madling unterhalb der Firma Isospan
Angelgrät: 1 Fliegenrute
Fanglimit: 3 Salmoniden - max 2 Bachforellen - Äsche ganzjährig geschont
Revier VI - „Madling Murbrücke bis Hintering Murbrücke"
Länge: 3,6 km
Grenzen: Murbrücke bei Madling unterhalb der Firma Isospan bis zur Murbrücke bei Hinterling
Angelgerät: 1 Fliegenrute oder Spinnrute
Fanglimit: 3 Salmoniden - max 2 Bachforellen - Äsche ganzjährig geschont
Revier VII „Thomatalerbach":
Länge: 5,25 km
Grenzen: Aignerbrücke in Gruben, Flusskilometer 8 bis zur Gemeindegrenze Ramingstein, Straßenkilometer 3,2.
Besonderheit: Landschaftlich reizvolle Strecke, die von der Straße aus sehr gut erreichbar ist.
Reviere Ronacher
Aktuelle Preise
Reviere Untere Mur
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Pongau
Revier „Salzach bei Bischofshofen"
Länge: 2,4 km
Grenzen: Link- und rechtsufrig 50m unter dem Einstieg der Fischtreppe KW-Bischofshofen bis Links- und rechtsufrig in der Mitte der beiden Eisenbahnbrücken
Erlaubte Köder: Teig, Mais, Blinker, sonstige Kunstköder, tote Köderfische (nur aus der Salzach), Maden, Hegene mit max. 5 Haken, künstliche Fliegen.
Fanglimit: 3 Stück Salmoniden (Äsche ganzjährig geschont)
Revier Salzach
Aktuelle Preise
Ausgabestellen Lizenzen
Tageslizenzen
Tageslizenzen (Reviere Ronacher nur bei der Ausgabestelle Beckenbauer)
Haus Beckenbauer: Familie Bliem
St. Martinerstraße 21
5582 St. Michael im Lungau
beckenbauer@sbg.at
+43 6477 / 8371
+43 676 / 755 76 08
Jahreslizenzen
Gottfried Leitner
gottfried.leitner@salzburg-ag.at
Jahreslizenzen können ausschließlich nach Voranmeldung beim Bewirtschafter erworben werden.
Bewirtschaftungsgrundsätze
Wir streben eine nachhaltige Bewirtschaftung an.
- Es soll ein nach Art, Altersstufe und Bestandgröße entsprechender Fischbestand sein, welcher sich nach den ökologischen Verhältnissen des jeweiligen Gewässers richtet
- Förderung der natürlichen Vermehrung und des Naturaufkommens im Gewässer
- Der Vorteil liegt darin, dass der hier heranwachsende Fisch mit den Gegebenheiten hervorragend zurechtkommt
- Entnahme (Größe und Menge) angepasst an das natürliche Ertragsvermögen nur in ausgewiesenen Revieren (Revier IV)
Allgemeine Fischereibedingungen / Fishing Conditions
Deutsch
Der Inhaber dieser Fischereilizenz muss im Besitz einer gültigen amtlichen Jahresfischerkarte oder einer Gastfischerkarte sein. Die Lizenz ist nicht übertragbar. Jahresfischerkarte und Lizenz sind beim Fischen stets mitzuführen und den beeideten Fischereiaufsichtsorganen vorzuweisen. Detaillinformationen siehe Revierübersicht.
Fischereizeiten: 1. Juni bis 30. September; Oktober auf Anfrage
Angelgerät: 1 Fliegenrute
Erlaubte Köder: Trockenfliegen, Nassfliegen und Nymphen ohne Widerhaken und ohne Beschwerung
Keine Entnahme: Fangen & Freilassen (kein Töten).
Der Lizenznehmer nimmt mit Ausstellung der LIzenz die gegenständlichen Bestimmungen und die „Allgemeinen Fischereibestimmungen für die Salzburg AG-Fischgewässer" zur Kenntnis.
Wichtiger Hinweis: Aufgrund des Kraftwerksbetriebs in Fließgewässern kann der Wasserpegel jederzeit ansteigen. Zudem kann der Betrieb zur Einschränkung der Befischbarkeit (z.B. Pegelstand, Trübung) führen.
Englisch
The holder of this licence must be in possession of a valid official annual fishery card or a guest fishery card. The licence is not transferable. Fishery card and licence always have to be carried along and presented to the authorised fisheries supervisory bodies. For more detailed information, please, see the overview of fishing districts.
Fishing hours: fishing is only permitted from sunrise to sunset from 1st June to 30th September
Fishing equipment: 1 fly rod
Allowed baits: dry flies, wet flies, and nymphs without barbs and without weights.
No removal: catch an release (no kill)!
All the time a licence is issued, the licence holder takes note of the respective regulations, and acknowledges „Allgemeinen Fischereibestimmungen für die Salzburg AG-Fischgewässer".