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Fahrschein-
Kontrollen

Öffentlich unterwegs

Fahrscheinkontrolle

Für jede Dienstleistung muss bezahlt werden – natürlich auch fürs Busfahren! Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei Fahrtantritt ein gültiges Ticket haben, sonst kann das € 85,00 und mehr kosten, und/oder zu einer polizeilichen Anzeige führen. 

Wenn Sie ihr Ticket vergessen haben, können Sie dieses bei der Firma Securitas nachreichen. Allerdings nur wenn das Ticket personifiziert / auf Ihren Namen ausgestellt wurde (zB. Klimaticket, Scool-Cars etc.). Bei übertagbaren Tickets ist leider kein nachträglicher Vorweis möglich.

Die Fahrscheinkontrollen im Obus und Albus werden durch die Firma Securitas durchgeführt. Die Abwicklung der Verfahren und Zahlungen sowie aller Reklamationen erfolgt ausschließlich vom zuständigen Kundencenter "Fahrscheinkontrolle". 

Securitas Kundencenter Fahrscheinkontrolle
Sterneckstraße 35-37 (2. OG), 5020 Salzburg
+43 (01) 211 96-700
FSK@Securitas.at

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 8.00 - 17.00 Uhr
Fr.:  8.00 - 12.00 Uhr
Sa., So. feiertags geschlossen

Tipps gegen unfreiwilliges „Schwarzfahren“

Vorverkaufskarten müssen sofort bei Antritt der Fahrt entwertet werden. Vorverkaufskarten ohne rechtzeitige Entwertung sind ungültig.

  • Wenn Sie eine Fahrkarte beim Fahrer kaufen möchten, bitte immer vorne in den Bus einsteigen. 
  • Handy-Tickets müssen schon vor Betreten des Busses gekauft und auf dem Display angezeigt werden können.
  • Vorgedruckte oder eingetragene Angaben von Fahrkarten dürfen nicht durchgestrichen, überschrieben oder anderwertig geändert werden.
  • Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn vorgeschriebene Eintragungen fehlen (z.B. bei der Salzburg Card).
  • Ermäßigte Fahrkarten sind nur in Kombination mit dem erforderlichen Ermäßigungsausweis gültig (zB. Familienpass, ÖBB VORTEILScard Senior).
Erhöhtes Beförderungsentgelt, „Kontrollgebühr“:

Euro 95,00 bzw. Euro 85,00 bei sofortiger Barzahlung beim Kontrolleur, jeweils zuzüglich Fahrpreis (Fahrzeugtarif). Verweigert der Fahrgast die sofortige Zahlung der Kontrollgebühr, ist er verpflichtet seine Identität nachzuweisen.

Wir beraten Sie gerne:

Serviceline Verkehr

Kontaktmöglichkeiten

ServiceCenter Verkehr

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