Stand: 22.9.2023
Stand: 22.9.2023
Hier finden Sie einen Überblick über unser aktuelles und bisheriges Erdgas-Angebot.
Preisanpassungen bei Erdgas erfolgen auf Basis der Entwicklung von verschiedenen Indizes. Unter einem Index bzw. mehreren Indizes versteht man offiziell dokumentierte Preisentwicklungen für verschiedene Güter oder Bereiche. Für die Erdgastarife sind die allgemeine Preisentwicklung (Inflation) sowie der Gaspreisindex relevant.
Der Arbeitspreis und das Grundentgelt werden jährlich am 1. April und am 1. Oktober eines Jahres angepasst. Bei steigenden Indexwerten kann bis zum gesamten Ausmaß der jeweiligen Indexveränderung erhöht werden. Bei sinkenden Indexwerten muss im gesamten Ausmaß der jeweiligen Index-Veränderung gesenkt werden.
Festgelegt ist das in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas („AGB-Erdgas“, Punkt X.3) .
Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter kWh.
Der Arbeitspreis berücksichtigt die folgenden Indizes:
Die Gewichtung der Indizes ist dabei wie folgt: 20 % VPI und 80 % Gaspreisindex.
Nach der Entwicklung dieser Indizes wäre entsprechend den AGB-Erdgas zum 1. Oktober 2023 eine maximale Erhöhung von fast 150 % möglich gewesen, was einem Preis von 14,9 Cent/kWh brutto entsprochen hätte. Das schöpfen wir bei weitem nicht aus, sondern legen den Arbeitspreis für Erdgas OK auf 11,88 Cent/kWh brutto fest.
Für Änderungen des Grundentgelts ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindex 2015 der Statistik Austria (kurz „VPI 2015“) maßgeblich.
Das Grundentgelt bleibt zum 1. Oktober 2023 trotz der VPI Entwicklung unverändert bei jährlich 36,00 Euro brutto.
Unter einem Index bzw. mehreren Indizes versteht man offiziell dokumentierte Preisentwicklungen für verschiedene Güter oder Bereiche. Preisanpassungen basieren auf den Entwicklungen der in den AGB festgelegten Indizies.
Verbraucherpreisindex (VPI 2015):
Der Verbraucherpreisindex wird monatlich veröffentlicht und dient als Indikator für die Messung der Inflation in Österreich.
Der Berechnung des VPI liegt ein Warenkorb zugrunde, der typische Güter und Dienstleistungen des allgemeinen Bedarfs enthält. Die Preise dieser gleichbleibenden Gruppe von Gütern werden regelmäßig erhoben und nach ihrer Bedeutung für eine bestimmte Gruppe (z.B. Verbraucher) gewichtet.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Statistik Austria.
Gaspreisindex (ÖGPI 2019 MA-12):
Der ÖGPI ist ein Großhandelspreisindex für Gas und bildet den reinen Energiepreis ab. Netzgebühren sowie Steuern und Abgaben, die ebenfalls in der Gasrechnung von Endkunden beinhaltet sind, werden nicht berücksichtigt.
Der ÖGPI bildet auf Basis einer standardisierten Berechnungsmethode und unter Verwendung der für die Preisbildung in Österreich relevanten Produkte des Energiehandelsplatzes EEX einen Ausblick auf die im kommenden Monat zu erwartende Preisentwicklung am Gasgroßhandelsmarkt ab.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Energy Agency.
Wir prüfen, ob und in welchem Ausmaß wir die Teilbeträge anpassen, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden. Wenn Ihr Teilbetrag angepasst wird, erhalten Sie dazu noch ein gesondertes Schreiben. Unabhängig davon beraten wir Sie unter 0800 / 660 660 gerne zur erwarteten Entwicklung Ihres Teilbetrags und passen diesen auch entsprechend an.
Ansonsten werden die Teilbeträge jährlich mit der Jahresabrechnung angepasst.
Eine Erhöhung der Heizkosten kann eine große Herausforderung darstellen. Darum haben wir zum einen ein umfangreiches Sozialpaket geschnürt und fördern zum anderen auch den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsformen.
Alle Informationen finden Sie hier.
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