Information on the new electricity tariff in other languages:
Nach dem milden Winter hat sich der Energiemarkt entspannt und die finanziellen Risiken der Stromversorgung sind deutlich gesunken. Daraus ergeben sich wirtschaftliche Vorteile, durch die wir Ihnen ab 1. Juni 2023 deutlich günstigere Strompreise anbieten können.
Es gibt für jeden bisherigen Tarif einen günstigeren Nachfolgetarif. Der Energiepreis für den neuen Tarif für Privathaushalte Strom Privat liegt bei netto 19,90 bzw. brutto 23,88 Cent/kWh und ist damit einer der günstigsten Strompreise in Österreich. Auch der Strom zum Heizen wird günstiger.
Wir benötigen für den Tarifwechsel Ihre Zustimmung. Der Stromtarifwechsel erfolgt durch den Abschluss eines neuen Stromliefervertrags. Der neue Vertrag enthält keine Vertragsbindung und auch keine Verzichtsklausel. Warum ist ein neuer Vertrag notwendig?
Kund:innen, die ab 15. Mai 2023 einen Stromliefervertrag neu abschließen, bekommen bereits die neuen Stromtarife, wobei sie bis 31.5. noch die gleichen Preise zahlen, wie die Bestandskund:innen.
Um den Umstieg auf den neuen Stromtarif über das Online-Formular durchführen zu können benötigen Sie Ihre Vertragskontonummer und zur Identifizierung einen dazugehörigen Aktivierungscode. Beides finden Sie in einem Anschreiben. Falls Sie das Anschreiben noch nicht bekommen haben, wird es Ihnen via E-Mail oder Brief in den nächsten Tagen zugestellt. Sie können den Umstieg auch jederzeit in unserem Kundenportal vornehmen.
Dann melden Sie sich gleich zu unserem Newsletter an. Dort versorgen wir Sie mit allen wichtigen Neuigkeiten rund um unsere Stromprodukte sowie zu vielen weiteren Themen.
Bei Neuanmeldung (Umzug/Einzug) im Mai gibt es ab 15. Mai bereits die neuen Stromtarife – bis 31. Mai aber noch zum alten Preis. Ab 1. Juni gelten dann die neuen Preise, ohne dass diese Kund:innen noch was dazu tun müssen.
Alle Bestandskund:innen können ab Mitte Mai auf die neuen Tarife umsteigen.
Für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr ergibt sich unter Einbeziehung der Stromkostenbremse eine Ersparnis von rund 92 Euro gegenüber dem alten Stromtarif Privat OK.
Die Salzburg AG hat bereits mit Anfang 2023 die Neukundentarife abgeschafft bzw. an den Tarif für Bestandskunden angepasst. Daher ist der neue Preis für alle Kund:innen gültig.
Ja, es gibt bei der Salzburg AG keine Unterscheidung zwischen Bestandskund:innen und Neukund:innen mehr. Ab 1. Juni 2023 zahlen alle Kund:innen in den neuen Stromtarifen den gleichen Preis.
Wir können in den alten Stromlieferverträgen derzeit keine Preisänderungen (weder Senkung noch Erhöhung) durchführen, d.h. Kund:innen, die nicht in den neuen Stromtarif wechseln, werden weiter zum höheren Energiepreis beliefert. Es besteht allerdings jederzeit die Möglichkeit, auf den neuen Tarif zu wechseln. Entweder im Online Formular (dafür benötigen Sie Vertragskontonummer und Aktivierungscode), im Kundenportal oder mittels postalischem Antwortbrief.
Die neuen Tarife gelten ab 1.6.2023. Wir führen den Wechsel durch, sobald der unterschriebene Stromliefervertrag bei uns eingegangen ist bzw. Sie den Umstieg im Kundenportal oder online auf der Webseite vollzogen haben.
Bei allen Zustimmungen, die bis 30.6. einlangen, erfolgt der Tarifwechsel rückwirkend zum 1.6.2023.
Ab 1. 7. erfolgt der Tarifwechsel „tagesgenau“.
Mit Lieferbeginn des neuen Stromliefervertrages wird gleichzeitig der bestehende Stromliefervertrag einvernehmlich beendet.
Der Vertrag enthält keine Bindungsfrist. Der Vertrag wird – wie bei Energielieferverträgen üblich - auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Es handelt sich hierbei um eine konsumentenschutzrechtliche Vorgabe. Wenn die Klausel nicht angekreuzt wird, dann kann der Tarifwechsel nicht unmittelbar nach dem Eingang, sondern erst nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist erfolgen.
Nein, der neue Tarif hat keine Bindung.
Seit der letzten Preisanpassung haben sich die rechtlichen Spielregeln aufgrund eines Gerichtsurteils und dem AK-Gutachten verändert. Da wir dadurch keine Basis für verbindliche Preisänderungen mehr haben, brauchen wir die aktive Zustimmung unserer Kund:innen. Deshalb bieten wir neue, günstigere Stromtarife an. Der Stromtarifwechsel erfolgt durch den Abschluss eines neuen Vertrages und ist dadurch eine aktive Zustimmung. Es gibt weder eine Vertragsbindung noch Verzichtsklauseln.
Die Vorgehensweise wurde mit der Arbeiterkammer abgestimmt. Die rechtliche Situation betrifft nicht nur uns, sondern auch viele weitere Energieversorger, da die rechtliche Unsicherheit ein österreichweites Problem ist. Unsere Vorgehensweise wurde mit der Arbeiterkammer abgestimmt und ist rechtskonform.
Alle angekündigten Entlastungsmaßnahmen (Strompreisbremse, Zuschuss für Mehrpersonenhaushalte, Stromkostenzuschuss der Salzburg AG für Wärmepumpen etc.) bleiben vom Tarifwechsel unberührt.
Wenn Sie aktuell 6 Freistromtage für Ihre Zustimmung zur Online-Kommunikation erhalten, können Sie mit der Erneuerung Ihrer Zustimmung weiterhin wie gehabt 6 FreistromTage beziehen.