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Information on the new electricity tariff in other languages:                 

Nach dem milden Winter hat sich der Energiemarkt entspannt und die finanziellen Risiken der Stromversorgung sind deutlich gesunken. Daraus ergeben sich wirtschaftliche Vorteile, durch die wir Ihnen ab 1. Juni 2023 deutlich günstigere Strompreise anbieten können. 

neue Stromtarife

Es gibt für jeden bisherigen Tarif einen günstigeren Nachfolgetarif. Der Energiepreis für den neuen Tarif für Privathaushalte Strom Privat liegt bei netto 19,90 bzw. brutto 23,88 Cent/kWh und ist damit einer der günstigsten Strompreise in Österreich. Auch der Strom zum Heizen wird günstiger.   

Tarifwechsel

Wir benötigen für den Tarifwechsel Ihre Zustimmung. Der Stromtarifwechsel erfolgt durch den Abschluss eines neuen Stromliefervertrags. Der neue Vertrag enthält keine Vertragsbindung und auch keine Verzichtsklausel. Warum ist ein neuer Vertrag notwendig? 

Kund:innen, die ab 15. Mai 2023 einen Stromliefervertrag neu abschließen, bekommen bereits die neuen Stromtarife, wobei sie bis 31.5. noch die gleichen Preise zahlen, wie die Bestandskund:innen. 

Um den Umstieg auf den neuen Stromtarif über das Online-Formular durchführen zu können benötigen Sie Ihre Vertragskontonummer und zur Identifizierung einen dazugehörigen Aktivierungscode. Beides finden Sie in einem Anschreiben. Falls Sie das Anschreiben noch nicht bekommen haben, wird es Ihnen via E-Mail oder Brief in den nächsten Tagen zugestellt. Sie können den Umstieg auch jederzeit in unserem Kundenportal vornehmen.

Ihr Umstieg auf den neuen Stromtarif

Als Salzburg AG-Kund:innen können Sie hier online auf die neuen Stromtarife umsteigen. Bitte melden Sie sich dazu mit Ihrem Vertragskonto und dem Aktivierungs-Code an. Beide Angaben finden Sie im Anschreiben oder im E-Mail, das alle unsere Stromkund:innen bekommen. Sollten Sie bis Ende Mai 2023 kein Anschreiben erhalten, dann bitten wir Sie, sich an unser Kundenservice zu wenden. Alternativ können Sie den Tarifwechsel jederzeit im Kundenportal vornehmen.

Das 8-stellige Vertragskonto finden Sie im Anschreiben oder auf der Rechnung. Sollten Sie mehrere Vertragskonten haben, geben Sie hier eine davon an.
Mit der Kombination aus Vertragskonto und Aktivierungs-Code aus dem Anschreiben zum Tarifwechsel können Sie sich eindeutig identifizieren.

Warum ist der Tarifwechsel notwendig?

Zusammengefasst:

  • contentcolumnsitem Die rechtlichen Spielregeln zu Preisänderungen wurden in diesem Jahr durch ein Gerichtsurteil, aber auch durch ein Rechtsgutachten in Frage gestellt.  
  • contentcolumnsitem_684752436 Weil wir dadurch keine Basis für eine verbindliche Preisänderung mehr haben, können neue Preise derzeit nur mit aktiver Zustimmung der Kund:innen vereinbart werden.
  • contentcolumnsitem_1981939563 Aus diesem Grund bieten wir unseren Kund:innen neue, günstigere Stromtarife an. Der Stromtarifwechsel erfolgt durch Abschluss eines neuen Vertrages.
  • contentcolumnsitem_928552270 Mit dem neuen Stromliefervertrag wird ausschließlich ein günstigerer Stromtarif vereinbart. Er beinhaltet keine Vertragsbindung oder Verzichtsklauseln. Auch nach dem Tarifwechsel bleibt ein Wechsel zu einem anderen Energieversorger weiterhin möglich.
  • contentcolumnsitem_2010098550 Auch andere Landesenergieversorger wählen derzeit eine ähnliche Vorgehensweise, da die rechtliche Unsicherheit ein österreichweites Problem ist.

im Detail:

  • Mehrere Gerichtsurteile in den letzten vier Jahren führten zu einer massiven Rechtsunsicherheit, wie die mit den Kunden vereinbarten Preise durch Energielieferanten geändert werden können. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, setzte der Gesetzgeber Anfang des Jahres 2022 mit § 80 Abs 2a ElWOG 2010 dazu eine neue gesetzliche Bestimmung um.    
  • Mehrere Lieferanten, darunter auch die Salzburg AG, haben Ihre Preiserhöhungen zum Jahreswechsel 2022/2023 auf Basis der neuen gesetzlichen Regelung gemäß § 80 Abs 2a ElWOG 2010 durchgeführt, wobei im Gesetz die Kriterien für die Durchführung der Preisanpassung (Erhöhung und Senkung) nur unbestimmt geregelt wurden.
  • Nunmehr haben ein aktuelles, nicht rechtskräftiges Gerichtsurteil und ein Rechtsgutachten die Anwendung von § 80 Abs 2a ElWOG sowie die darin geregelten Kriterien für die Durchführung der Preispassung, in Frage gestellt.
  • Damit sind wir an einem Punkt angekommen, wo uns schlichtweg verbindliche Spielregeln für Preisänderungen fehlen. Aus diesem Grund können wir bei bestehenden Tarifen derzeit keine rechtsicheren Preisänderung (Erhöhung und Senkung) durchführen.
  • Um Ihnen dennoch günstigere Preisen anbieten zu können, gibt es ab 1.6.2023 neue Stromtarife. Für den Tarifwechsel brauchen wir Ihre Zustimmung. Der Tarifwechsel erfolgt durch Abschluss eines neuen Stromliefervertrages.
  • Es geht also bei dem neuen Vertragsabschluss schlicht und einfach darum, mit den neuen Tarifen die neuen Preise ab 1.6.2023 verbindlich zwischen den Kund:innen und der Salzburg AG zu vereinbaren. Der neue Vertrag beinhaltet keine Vertragsbindung oder Verzichtsklauseln. Auch nach dem Tarifwechsel bleibt ein Wechsel zu einem anderen Energieversorger weiterhin möglich.
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Oft gestellte Fragen...

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