Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeiter:innen erhalten eine Landesförderung. Die Förderhöhe beträgt 50% der Investitionskosten (maximal 5.000 Euro). Voraussetzung ist eine Energieberatung.
Vier Schritte zur Förderung
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Für den Förderantrag vorab Energieberatung vereinbaren und durchführen
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Vor Beginn der Umsetzung Förderantrag stellen
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Umsetzung der Maßnahmen nach Förderzusage
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Umsetzungsnachweis an die Förderstelle senden
Diese Massnahmen werden gefördert
Wärme, Kälte, Lüftung und Haustechnik
- Austausch Heizungspumpe (Energie-Effizienz-Index EEI < 0,23)
- Einbau von Thermostatköpfen
- Vollständige Rohr- und Armaturendämmung in nicht konditionierten Gebäudeteilen
- Verbesserung der Speicherdämmung
- Hydraulischer Abgleich
- Einbau einer Zeit- und Temperaturregelung für Warmwasser-Zirkulationspumpen
- Einbau von voreinstellbaren Ventilen und Regelventilen
- Speicheranschlüsse mit Thermosiphon
- Einbau/Austausch Heizkreisregelung
- Einbau/Nachrüstung einer Pufferladeregelung
- Nachrüsten von Frequenzumformern zur Betriebsoptimierung von Antrieben
- Austausch bzw. Optimierung von Prozesskälteanlagen unter Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP zwischen 150 und 1.500
- Wassersparende Amaturen
Gebäudehülle:
- Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern, Dachflächenfenster und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m2K
- Sanierung bzw. der Austausch von Lichtkuppeln, Lichtbänder, Sektionaltore und Rolltore mit einem Uw-Wert von maximal 1,7 W/m2K
- Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. Daches mit einem Uw-Wert von maximal 0,18 W/m2K
Nicht gefördert werden: Innentüren, Dämmungen und Estrich zwischen beheizten Geschossen, Entsorgungskosten, Dacheindeckungen, Spenglerarbeiten (z.B. Dachrinnen), Dachgeschoßausbauten und durchgehende Glasfassaden.
Druckluft
- Sanierung von Druckluftleitungen zur Verlustminimierung
Beleuchtung
- LED-Systeme sowie neue Lichtsteuerungssysteme (bewegungsaktivierende/tageslichtabhängige Regelung und Schaltung) im Innenbereich kleiner 500W