Mit 1. April gibt es mit dem Sozialtarif einen bundesweit einheitlichen, vergünstigten Strompreis für einkommensschwache Haushalte.
Kurz zusammengefasst
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Der Sozialtarif ist kein eigener Stromtarif. Kund:innen verbleiben im gewählten Tarif, allerdings wird der Preis bei der Abrechnung und der Teilbetrag reduziert.
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Mit dem Sozialtarif gilt ein vergünstigter Strompreis von 6 Cent/kWh (netto) für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 kWh. Für höhere Verbräuche und Nebentarife, wie z.B. Strom Wärme 24 gilt ein quartalsweise festgelegter Wert.
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Sie können den Sozialtarif nicht direkt bei der Salzburg AG beantragen.
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Wenn Ihr Haushalt alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Umstellung ab April 2026 automatisch. Werden weitere Informationen benötigt, kontaktiert Sie die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).
Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif?
Anspruch haben alle volljährigen Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die vom ORF-Beitrag befreit sind und zeitgleich bestimmte soziale Leistungen beziehen (z.B. Pflegegeld, Pension, Leistungen auf der Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe). Außerdem darf das Haushaltsnettoeinkommen einen gewissen Schwellwert nicht überschreiten.
Nach der Befreiung werden die Energieversorger von der ORF-Beitragsstelle informiert, dazu muss der ORF-Beitragsstelle Zählpunktnummer und der Energielieferant bekannt gegeben werden.
Wie bekommt man eine Befreiung vom ORF-Beitrag?
Mit dem OBS-Befreiungsrechner können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und gegebenenfalls die Befreiung beantragen.
Wie hoch sind die Strompreise im Sozialtarif?
Der Sozialtarif ist mit dem tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Haushalts begrenzt:
- Für einen Jahresverbrauch bis 2.900 kWh („Grundkontingent“) gilt ein gesetzlich festgelegter Energiepreis von 6 Cent/kWh.
- Für höhere Verbräuche und Nebentarife, wie z.B. Strom Wärme, gilt ein quartalsweise festgelegter Wert. Für das 2. Quartal 2026 wurde der Energiepreis mit 8,85 Cent/kWh netto festgelegt.
Achtung: Der gestützte Preis von 6 Cent/kWh ist nicht der „Brutto-Endpreis“. Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen zusätzlich hinzu.
Wie lange gilt der Sozialtarif?
Solange Sie vom ORF-Beitrag befreit sind und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf den vergünstigten Strompreis. Ist das nicht mehr der Fall (z.B. hat sich Ihre Einkommenssituation verbessert), gilt der Sozialtarif für Sie nicht mehr.
Die gesetzliche Grundlage ist zeitlich bis 31. März 2036 befristet.
Gibt es weitere Unterstützungen?
Sind in Ihrem begünstigten Haushalt mehr als drei Personen gemeldet, ist pro weitere Person eine zusätzliche jährliche Pauschale von 52,50 € vorgesehen. Auch diese Information meldet die OBS direkt dem Energielieferanten. Bei einem stromintensiven medizinischen Bedarf (z.B. Beatmungsgeräte) können Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie & Tourismus einen zusätzlichen Pauschalbetrag beantragen.
Bei finanziellen Schwierigkeiten versuchen wir darüber hinaus gemeinsam mit Kooperationspartnern weiterzuhelfen und Entlastung zu schaffen.
Häufig gestellte Fragen
Ja, alle Stromlieferanten in Österreich, die Haushalte beliefern, bieten diesen vergünstigten Strompreis an. Wichtig: Den Antrag auf Sozialtarif können Sie nicht direkt an die Salzburg AG stellen. Sie müssen die Befreiung über die OBS beantragen.
Im Befreiungs-Rechner der OBS können Sie unverbindlich testen, ob Sie die Voraussetzungen für eine OBS-Befreiung erfüllen. Wenn ja, können Sie den Antrag direkt online stellen.
Wenn Sie bereits vom ORF-Beitrag befreit sind und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, kontaktiert Sie der OBS direkt. In vielen Fällen müssen Sie nichts weiter tun. Falls Sie Ihre Zählpunktnummer bekannt geben müssen, werden Sie dazu aufgefordert.
Ihr Energieversorger erhält automatisch eine Meldung von der OBS. Sobald diese bei ihm eingeht, gilt die gesetzliche Preisregelung automatisch für Sie. Sie müssen keinen extra Antrag bei Ihrem Energielieferanten stellen.
Ihr bestehender Stromliefervertrag gilt weiterhin. Der Sozialtarif ist nur eine Preisdeckelung und kein eigener Stromtarif.
Ja, der Sozialtarif hängt nicht vom aktuellen Energielieferanten oder Tarif ab. Geben Sie der OBS bekannt, dass Sie zur Salzburg AG wechseln. Sie informiert uns dann direkt über Ihren Anspruch und Ihr Sozialtarif wird weiter berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Sozialtarif finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.