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Strom

Sozialtarif

  • Ab April 2026
  • für einkommensschwache Haushalte
  • Antrag über ORF-Beitragsstelle (OBS)
Mädchen liegt auf Bett mit Teddybär und knipst Licht aus.

Mit 1. April gibt es mit dem Sozialtarif einen bundesweit einheitlichen, vergünstigten Strompreis für einkommensschwache Haushalte.

Kurz zusammengefasst

  • Icon Blitz Der Sozialtarif ist kein eigener Stromtarif. Kund:innen verbleiben im gewählten Tarif, allerdings wird der Preis bei der Abrechnung und der Teilbetrag reduziert.
  • Icon Geld Mit dem Sozialtarif gilt ein vergünstigter Strompreis von 6 Cent/kWh (netto) für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 kWh. Für höhere Verbräuche und Nebentarife, wie z.B. Strom Wärme 24 gilt ein quartalsweise festgelegter Wert.
  • Icon Pfeil Sie können den Sozialtarif nicht direkt bei der Salzburg AG beantragen.
  • Icon zu erneuerbaren Energien, zeigt einen Kreis mit Blitz in der Mitte. Wenn Ihr Haushalt alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Umstellung ab April 2026 automatisch. Werden weitere Informationen benötigt, kontaktiert Sie die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).

Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif?

Anspruch haben alle volljährigen Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die vom ORF-Beitrag befreit sind und zeitgleich bestimmte soziale Leistungen beziehen (z.B. Pflegegeld, Pension, Leistungen auf der Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe). Außerdem darf das Haushaltsnettoeinkommen einen gewissen Schwellwert nicht überschreiten.

Nach der Befreiung werden die Energieversorger von der ORF-Beitragsstelle informiert, dazu muss der ORF-Beitragsstelle Zählpunktnummer und der Energielieferant bekannt gegeben werden.

Wie bekommt man eine Befreiung vom ORF-Beitrag?

Wie hoch sind die Strompreise im Sozialtarif?

Der Sozialtarif ist mit dem tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Haushalts begrenzt:

  • Für einen Jahresverbrauch bis 2.900 kWh („Grundkontingent“) gilt ein gesetzlich festgelegter Energiepreis von 6 Cent/kWh

  • Für höhere Verbräuche und Nebentarife, wie z.B. Strom Wärme, gilt ein quartalsweise festgelegter Wert. Für das 2. Quartal 2026 wurde der Energiepreis mit 8,85 Cent/kWh netto festgelegt.

Achtung: Der gestützte Preis von 6 Cent/kWh ist nicht der „Brutto-Endpreis“. Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen zusätzlich hinzu. 

Wie lange gilt der Sozialtarif?

Solange Sie vom ORF-Beitrag befreit sind und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf den vergünstigten Strompreis. Ist das nicht mehr der Fall (z.B. hat sich Ihre Einkommenssituation verbessert), gilt der Sozialtarif für Sie nicht mehr.

Die gesetzliche Grundlage ist zeitlich bis 31. März 2036 befristet. 

Gibt es weitere Unterstützungen?

Sind in Ihrem begünstigten Haushalt mehr als drei Personen gemeldet, ist pro weitere Person eine zusätzliche jährliche Pauschale von 52,50 € vorgesehen. Auch diese Information meldet die OBS direkt dem Energielieferanten. Bei einem stromintensiven medizinischen Bedarf (z.B. Beatmungsgeräte) können Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie & Tourismus einen zusätzlichen Pauschalbetrag beantragen.

Bei finanziellen Schwierigkeiten versuchen wir darüber hinaus gemeinsam mit Kooperationspartnern weiterzuhelfen und Entlastung zu schaffen.

Häufig gestellte Fragen

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