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Auffangversorgung Strom

  • Startet mit 1. Juni 2026
  • Auf maximal 6 Monate begrenzt

Wenn kein aufrechter Stromliefervertrag besteht, greift unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Auffangversorgung. Im Netzgebiet der Salzburg Netz GmbH übernimmt die Salzburg AG die Versorgung.

Was bedeutet Auffangversorgung?

Die Auffangversorgung kommt zum Einsatz, wenn ein Stromliefervertrag endet und dadurch ein sogenannter vertragloser Zustand entsteht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein Energielieferant ausfällt oder kein gültiger Liefervertrag mehr besteht. Die Auffangversorgung ist gesetzlich vorgesehen und dient Ihrem Schutz vor einer Abschaltung der Stromversorgung.

In diesem Fall informiert der Netzbetreiber den Auffangversorger. Für das Netzgebiet der Salzburg Netz GmbH übernimmt die Salzburg AG die Stromlieferung im Rahmen der Auffangversorgung. Kund:innen müssen dafür nichts unternehmen, der Prozess startet automatisch.

Wichtig: Die Auffangversorgung ersetzt keinen regulären Stromliefervertrag. Sie dient ausschließlich dazu, die Stromversorgung kurzfristig abzusichern.

Bitte schliessen Sie rasch einen neuen Stromliefervertrag ab

Die Auffangversorgung gilt maximal sechs Monate. Danach endet sie automatisch. Wenn bis dahin kein neuer Stromliefervertrag abgeschlossen wurde, kann Ihr Netzbetreiber die Anlage abschalten. Sie werden dann nicht mehr mit Strom versorgt.

Sie können jederzeit einen neuen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abschließen.

Informationen zu verfügbaren Angeboten finden Sie im Tarifkalkulator der E-Control. Zusätzlich können Sie sich über die Stromtarife der Salzburg AG informieren. Unsere KI-Assistentin LEA unterstützt Sie dabei, den passenden Tarif zu finden.

Aktueller Energiepreis in der Auffangversorgung

Der Energiepreis der Auffangversorgung wird quartalsweise neu berechnet.

Für Haushalte gilt aktuell folgender Energiepreis:

Energiepreis Details  netto brutto
Arbeitspreis: 7,61 ct/kWh netto  
9,13 ct/kWh brutto  
zuzüglich Gesamtaufschlag: 4,49 ct/kWh netto 5,39 ct/kWh brutto
Energiepreis gesamt: 12,10 ct/kWh netto  14,52 ct/kWh brutto

Für Gewerbe gilt aktuell folgender Energiepreis:

Energiepreis Details  netto brutto
Arbeitspreis: 8,04 ct/kWh netto  
9,65 ct/kWh brutto  
zuzüglich Gesamtaufschlag: 4,49 ct/kWh netto 5,39 ct/kWh brutto
Energiepreis gesamt: 12,53 ct/kWh netto  15,04 ct/kWh brutto
Ein gesonderter Grundpreis wird nicht verrechnet.

Der Preis wird quartalsweise neu festgelegt für das nächste Quartal wird jeweils neu festgelegt. Kund:innen in der Auffangversorgung werden rechtzeitig über den aktuell gültigen Preis informiert.

Wann kommt es zur Auffangversorgung?

Die Auffangversorgung kann bei Strom-Bezugsanlagen von Haushalten und Kleinunternehmen zur Anwendung kommen, wenn kein aufrechter Stromliefervertrag mehr besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nicht jeder Fall ohne Liefervertrag führt automatisch zur Auffangversorgung. Für größere Unternehmen, reine Erzeugungsanlagen, Gas-Anlagen oder Anlagen, die nicht unter die gesetzlichen Voraussetzungen fallen, gelten andere Regelungen.

Auffangversorgung, Grundversorgung und Sozialtarif:
Was ist der Unterschied?

Die Auffangversorgung ist eine automatisch vorgesehene Übergangslösung, wenn kein aufrechter Stromliefervertrag mehr besteht. Sie ist auf maximal sechs Monate befristet.

Die Grundversorgung ist ein gesetzliches Recht für Haushalte, die unter bestimmten Voraussetzungen einen Stromliefervertrag benötigen. Sie muss aktiv bei einem Energielieferanten beantragt werden.

Der Sozialtarif ist eine gesetzliche Unterstützung für einkommensschwache Haushalte. Er senkt den Energiepreis für ein bestimmtes Grundkontingent, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.