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Strompreisbremse: Strompreisdeckel in Österreich

  • Für private Haushalte
  • Stromkostenzuschuss bis max. 2.900 kWh
  • Kein Antrag notwendig
Stromkosten-Senkung mit neuem Tarif

Seit 1. Juni 2023 gibt es für alle Kund:innen neue, günstigere Stromtarife. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Situation ist es notwendig, einem Produktwechsel aktiv zustimmen. Alle Kund:innen wurden dazu persönlich informiert. Der Tarifwechsel ist direkt im Kundenportal, per Web-Formular oder mittels Brief möglich.

Haushalts-Kund:innen, die einen Stromliefervertrag neu abschließen bekommen bereits den neuen Tarif Strom Privat bzw. Strom Gewerbe. Außer den geänderten Preis gibt es keine anderen Vertragsklauseln oder eine Vertragsbindung.

Weitere Informationen zum Tarifwechsel finden Sie hier .

Sie wollen wissen, ab wann der Stromkostenzuschuss in Österreich gilt, für wen er eigentlich ausgezahlt wird und was die Strompreisbremse ist? Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen zum Strompreisdeckel und den zusätzlichen Förderungen.

Massnahmen im Überblick

Zuschuss Stromheizungen im Tarif "Stromwärme OK"

Wie funktioniert das Fördermodell?

Muss etwas beantragt werden?

Wo/Wann erfolgt die Abrechnung?

Preisdeckel für Warmwasserboiler aus Salzburger Entlastungspaket

Wie funktioniert das Fördermodell?

Muss etwas beantragt werden?

Wo/Wann erfolgt die Abrechnung?

Strompreisbremse/Stromkostenzuschuss

Strompreisbremse: Das Wichtigste in Kürze:

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Wen betrifft die Strompreisbremse? Muss etwas beantragt werden?

Wo/Wann erfolgt die Abrechnung?

Was ist die Strompreisbremse bzw. der Strompreisdeckel? Und was bringt der Stromkostenzuschuss?

Die Strompreisbremse (auch Stromkostenbremse oder Strompreisdeckel genannt) ist ein Stromkostenzuschuss für private Haushalte in Österreich. Diesen Zuschuss erhalten private Haushalte für einen Stromverbrauch von 2.900 kWh pro Jahr, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe. 

Wird mehr Strom verbraucht, erfolgt die Abrechnung zu dem Marktpreis des jeweiligen Energietarifs. 

Der beschlossene Stromkostenzuschuss ist gültig von 1.12.2022 bis 30.06.2024. Durch diese Strompreisbremse sollen die Haushalte von den gestiegenen Energiepreisen entlastet werden.

  • Der Stromkostenzuschuss gilt für private Haushaltskund:innen. Zwei Drittel unserer Haushaltskund:innen bleiben unter diesem Jahresverbrauch und erhalten daher den Zuschuss für ihren gesamten Strombedarf.
  • Der Zuschuss wird bei der Jahresabrechnung direkt berücksichtigt. Das bedeutet, Sie müssen nichts machen, um diesen Zuschuss zu bekommen.

Kein Antrag notwendig

Der Stromkostenzuschuss wird bei der Jahresabrechnung direkt berücksichtigt. Das bedeutet, Sie müssen nichts Spezielles beantragen, um diesen Zuschuss zu bekommen. Der Abzug durch die Stromkostenbremse erfolgt automatisch.

Details zur Strompreisbremse

  • contentcolumnsitem Die Stromkostenbremse ist ein Zuschuss zu den Energiekosten.
  • contentcolumnsitem_844863029 Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh werden die Energiekosten die 10 Cent/kWh (netto) übersteigen bis zur Grenze von max. 40 Cent/kWh (netto) vom Staat übernommen.
  • contentcolumnsitem_1812496643 Der Verbrauch, der 2.900 kWh pro Jahr übersteigt, wird den Kund:innen mit dem tatsächlichen Energiepreis des Stromprodukts in Rechnung gestellt.
  • contentcolumnsitem_1889162373 Bitte beachten Sie, dass zusätzlich Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben zu entrichten sind.
  • contentcolumnsitem_2076203419 Die Stromkostenbremse bezuschusst nur die Position Energiekosten (netto). Die Mehrwertsteuer (20 %) ist weiterhin in vollem Umfang für den gesamten Verbrauch auf Basis des Energiepreises fällig
  • contentcolumnsitem_1957524343 Der Stromkostenzuschuss gilt von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024.
  • contentcolumnsitem_375363592 Erfolgt die Jahresabrechnung zum Beispiel im März 2023, dann wird bis November 2022 der reguläre Energiepreis verrechnet und ab 1. Dezember bis März 2023 der reduzierte Preis.
  • contentcolumnsitem_775928134 Ihren Jahresverbrauch sehen Sie auf der letzten Jahresabrechnung oder im Kundenportal. Link öffnet in neuem Fenster

Wie funktioniert die Stromkostenbremse?

Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen.

  • Als unterer Schwellenwert, ab dem die Stromkostenbremse greift, werden 10 Cent (netto) pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau
  • Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent (netto) pro Kilowattstunde. Ab diesem Wert steigt die Höhe des Stromkostenzuschusses nicht mehr an – pro Kilowattstunde werden also maximal 30 Cent Zuschuss gewährt.

Der für die Berechnung herangezogene Energiepreis umfasst den Arbeitspreis, den Grundpreis, sowie einmalige und wiederkehrende Rabatte.

Zusätzlich fallen für die Kund:innen noch die Netzkosten (Systemnutzungsentgelte) sowie Steuern und Abgaben an. Bitte beachten Sie, dass 20 % Umsatzsteuer für den gesamten Verbrauch auf Basis des Energiepreises (ohne Stromkostenzuschuss) zu entrichten sind.

Kundenbeispiele – nach Energiepreisanpassung mit Stromkostenbremse

Vergleich von bisherigen monatlichen Energiekosten mit den Energiekosten ab 1.1.2023:

  • für den privaten Haushaltsstrom

  • mit Stromtarif Privat OK oder Online Privat OK

  • bei Berücksichtigung des Energiekostenzuschusses bis 2.900 kWh pro Jahr 

  • monatliche Energiekosten sind 1/12 der Jahresenergiekosten, dies entspricht den Vorauszahlungen (Teilbeträgen); ist aber abweichend von dem im Jahresverlauf tatsächlich unterschiedlich hohen monatlichen Energiebedarf. 

Haushalt mit 2.900 kWh

Mehrkosten für von 1,83 Euro pro Monat (2/3 der Haushaltskund:innen haben einen Verbrauch bis 2.900 kWh und bewegen sich demnach in diesem Rahmen).

Haushalt mit 3.500 kWh

Mehrkosten von 11,66 Euro pro Monat (durchschnittlicher Haushaltsverbrauch).

Bitte beachten Sie:

Die Stromkosten setzen sich insgesamt zusammen aus den Energiekosten und dem Netznutzungsentgelt sowie Steuern und Abgaben.   

Durch den Stromkostenzuschuss werden die Teilzahlungsbeträge für die meisten Kund:innen bis zur nächsten Abrechnung gleichbleiben.

Bei höheren Verbräuchen kann eine Anpassung des Teilzahlungsbetrags sinnvoll sein, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. In diesem Fall erhalten Salzburg AG-Kund:innen eine individuelle Mitteilung. 

Zuschuss für private Wärmepumpen MIT eigenen Zähler

Wie funktioniert das Fördermodell?

Muss etwas beantragt werden?

Wo/Wann erfolgt die Abrechnung?

Stromkostenergänzungszuschuss für Mehrpersonenhaushalte (Top-Up Modell)

Wie funktioniert der Stromkosten-ergänzungszuschuss?

Muss etwas beantragt werden?

Wo/Wann erfolgt die Abrechnung?

Zusatz zum Stromkostenergänzungszuschuss des Landes Salzburg

Wie funktioniert der Ergänzungszuschuss des Landes Salzburg?

Muss etwas beantragt werden?

Wo/Wann erfolgt die Abrechnung?

Zuschuss für private Wärmepumpen OHNE eigenen Zähler

Wie funktioniert das Fördermodell?

Muss etwas beantragt werden?

Wann erfolgt die Abrechnung?

Energiekostenausgleich

Was ist der Unterschied zwischen
Energiekostenausgleich und Energiekostenzuschuss?

Der Energiekostenausgleich ist eine einmalige Auszahlung, während der Energiekostenzuschuss in Form der Strompreisbremse automatisch bei der Jahreabrechnung abgezogen wird.

Energiekostenausgleich

Den Energiekostenausgleich von einmalig 150,00 Euro erhalten alle Privathaushalte bis zu einer bestimmten Einkunftsgrenze. Die eingelösten Gutscheine werden an den Energieversorger weitergeleitet und dann direkt auf der Jahresabrechnung gutgeschrieben.

Bei unseren Privatkund:innen erfolgten die ersten Gutschriften bei Jahresabrechnungen im Juli 2022. Je nach Gutschein-Eingang und Abrechnungstermin wird der Großteil dieser Gutscheine bei den Jahresabrechnung 2023 berücksichtigt werden.

Energiekostenzuschuss

Zusätzlich erhalten alle Privat-Haushalte den Energiekostenzuschuss in Form der Strompreisbremse für den Verbrauch von 2.900 kWh pro Jahr. Dieser Energiekostenzuschuss wird automatisch bei der Jahresabrechnung abgezogen, d.h. dafür müssen die Kund:innen nichts tun, um ihn zu bekommen.  

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