Stand: 5.9.2024
Stand: 5.9.2024
Sie wollen wissen, welche Förderungen es zusätzlich zur Strompreisbremse gibt, in welchem Zeitraum sie gelten und ob ein Antrag notwendig ist oder nicht? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Für Haushaltskund:innen in den Tarifen Strom Privat 24, Strom Wärme 24 und Strom Wärmepumpe 24 bieten wir im Jahr 2025 die Rabattaktion „Salzburg AG Strompreisdeckel“. Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 1.000 kWh bezahlen Sie einen Arbeitspreis von 10,00 Cent netto pro kWh. Darüber hinaus wird der reguläre Arbeitspreis verrechnet. Wenn das Vertragsverhältnis im Tarif Strom Privat 24, Strom Wärme 24 und Strom Wärmepumpe 24 kürzer ist als der Rabattzeitraum, wird der Rabatt anteilig gewährt.
Seit 1. November 2024 gibt es günstigere Stromtarife. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Situation ist es notwendig, einem Produktwechsel aktiv zustimmen. Alle Kund:innen wurden dazu persönlich informiert. Der Tarifwechsel ist direkt im Kundenportal oder per Web-Formular möglich. Sie können Ihre Vertragsdokumente auch in Papierform anfordern.
Weitere Informationen zum Tarifwechsel finden Sie hier .
Die Strompreisbremse (auch Stromkostenbremse oder Strompreisdeckel genannt) ist ein Stromkostenzuschuss für private Haushalte in Österreich. Diesen Zuschuss erhalten private Haushalte für einen Stromverbrauch von 2.900 kWh pro Jahr, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe.
Wird mehr Strom verbraucht, erfolgt die Abrechnung zu dem Marktpreis des jeweiligen Energietarifs.
Der beschlossene Stromkostenzuschuss ist gültig von 1. Dezember.2022 bis 31. Dezember 2024. Durch diese Strompreisbremse sollen die Haushalte von den gestiegenen Energiepreisen entlastet werden.
Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen.
Der für die Berechnung herangezogene Energiepreis umfasst den Arbeitspreis, den Grundpreis, sowie einmalige und wiederkehrende Rabatte.
Zusätzlich fallen für die Kund:innen noch die Netzkosten (Systemnutzungsentgelte) sowie Steuern und Abgaben an. Bitte beachten Sie, dass 20 % Umsatzsteuer für den gesamten Verbrauch auf Basis des Energiepreises (ohne Stromkostenzuschuss) zu entrichten sind.
Die Stromkosten setzen sich insgesamt zusammen aus den Energiekosten und dem Netznutzungsentgelt sowie Steuern und Abgaben.
Bei der Installation einer Wärmepumpe bieten wir für private Haushalte eine einmalige Unterstützungszahlung. Voraussetzungen für die Unterstützung ist, dass Salzburg AG-Kund:innen eine bestehende Gas- oder Ölheizung im Bundesland Salzburg im Zeitraum 1.10.2023 bis 31.12.2024 durch eine neue angeschaffte Wärmepumpe ersetzen.
Einige Wärmepumpen-Hersteller unterstützen die Fördermaßnahme der Salzburg AG mit zusätzlich Rabatten und Vorteilen.
Haushalte mit Strom- oder Gasheizungen erhalten für das Jahr 2024 einen einmaligen Zuschuss des Landes Salzburg. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Verbrauch
Dann melden Sie sich gleich zu unserem Newsletter an. Dort versorgen wir Sie mit allen wichtigen Neuigkeiten rund um unsere Stromprodukte sowie zu vielen weiteren Themen.
Der Stromkostenzuschuss in Österreich gilt von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024.
Anspruch auf die Stromkostenbremse haben natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für einen Haushalts-Zählpunkt mit einem Energielieferanten haben.
Sie bekommen den Zuschuss für jeden Zählpunkt, dem ein entsprechendes Haushalts-Lastprofil zugeordnet wurde.
Der Stromkostenzuschuss wird tagesgenau abgerechnet: Die 2.900 geförderten Kilowattstunden pro Jahr entsprechen 7,95 Kilowattstunden am Tag.
Das bedeutet, bei der unterjährig erfolgenden Jahresabrechnung wird der Zuschuss auf den Tag genau verrechnet. Dies gilt auch bei einem Umzug, bei einer Schlussrechnung oder bei Neukund:innen.
Die Strompreisbremse gilt für den privaten Haushaltsstrom und greift in Salzburg auch für Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler. Für Wärmepumpen ohne eigenen Stromzähler und Stromheizungen im Tarif Wärmepumpe OK gibt es zusätzliche Zuschüsse von der Salzburg AG.
Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh werden die Energiekosten die 10 Cent/kWh (netto) übersteigen bis zur Grenze von max. 25 Cent/kWh (netto) vom Staat übernommen. Bitte beachten Sie, dass 20 % Umsatzsteuer für den gesamten Verbrauch auf Basis des Energiepreises (ohne Stromkostenzuschuss) zu entrichten sind.
Die Lieferantenkennung der Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation lautet AT004002.