Sie wollen wissen, ab wann der Stromkostenzuschuss in Österreich gilt, für wen er eigentlich ausgezahlt wird und was die Strompreisbremse ist? Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen zum Strompreisdeckel.
Sie wollen wissen, ab wann der Stromkostenzuschuss in Österreich gilt, für wen er eigentlich ausgezahlt wird und was die Strompreisbremse ist? Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen zum Strompreisdeckel.
Die Strompreisbremse (auch Stromkostenbremse oder Strompreisdeckel genannt) ist ein Stromkostenzuschuss für private Haushalte in Österreich. Diesen Zuschuss erhalten private Haushalte für einen Stromverbrauch von 2.900 kWh pro Jahr, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe.
Wird mehr Strom verbraucht, erfolgt die Abrechnung zu dem Marktpreis des jeweiligen Energietarifs.
Der beschlossene Stromkostenzuschuss ist gültig vom 01.12.2022 bis 30.06.2024. Durch diese Strompreisbremse sollen die Haushalte von den gestiegenen Energiepreisen entlastet werden.
Der Stromkostenzuschuss wird bei der Jahresabrechnung direkt berücksichtigt. Das bedeutet, Sie müssen nichts Spezielles beantragen, um diesen Zuschuss zu bekommen. Der Abzug durch die Stromkostenbremse erfolgt automatisch.
Salzburg AG Stromkostenzuschuss für Stromheizungen
Mit dem Salzburg AG Stromkostenzuschuss werden Haushalte mit Nachtspeicherheizungen und Stromdirektheizungen im Tarif „Strom Wärme OK“ unterstützt. Für diese Heizungen gibt es analog zur Strompreisbremse für den Haushaltsstrom im Jahr 2023 2.900 kWh zum reduzierten Preis von 10 Cent netto pro kWh.
Die entsprechende Abrechnung erfolgt automatisch bei allen berechtigten Kund:innen.
Stromkostenzuschuss für Wärmepumpen MIT separatem Stromzähler
Haushalte mit privaten Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler bekommen durch die Strompreisbremse des Bundes für den Stromverbrauch auf diesem Zähler ebenfalls 2.900 kWh zum Vorzugspreis. Die Voraussetzung dafür ist, dass am Zähler das Lastprofil H0 hinterlegt ist. Dies ist in Salzburg üblicherweise der Fall.
Die entsprechende Abrechnung erfolgt automatisch bei allen berechtigten Kund:innen.
Salzburg AG Stromkostenzuschuss für Wärmepumpen OHNE separaten Stromzähler
Für Wärmepumpen, die über keinen eigenen Zähler verfügen und direkt am Haushaltsstromzähler angeschlossen sind, wird es eine vergleichbare Maßnahme durch die Salzburg AG geben. Dazu ist es notwendig, diese Wärmepumpen online oder postalisch per Formular zu registrieren. Ab Anfang Februar finden Sie hier alle Infos.
Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen.
Der für die Berechnung herangezogene Energiepreis umfasst den Arbeitspreis, den Grundpreis, sowie einmalige und wiederkehrende Rabatte.
Zusätzlich fallen für die Kund:innen noch die Netzkosten (Systemnutzungsentgelte) sowie Steuern und Abgaben an. Bitte beachten Sie, dass 20 % Umsatzsteuer für den gesamten Verbrauch auf Basis des Energiepreises (ohne Stromkostenzuschuss) zu entrichten sind.
Vergleich von bisherigen monatlichen Energiekosten mit den Energiekosten ab 1.1.2023:
für den privaten Haushaltsstrom
mit Stromprodukt Privat OK oder Online Privat OK
bei Berücksichtigung des Energiekostenzuschusses bis 2.900 kWh pro Jahr
Mehrkosten für von 1,83 Euro pro Monat (2/3 der Haushaltskund:innen haben einen Verbrauch bis 2.900 kWh und bewegen sich demnach in diesem Rahmen).
Mehrkosten von 11,66 Euro pro Monat (durchschnittlicher Haushaltsverbrauch).
In unserem Kundenportal finden Sie Ihren Jahresverbrauch. Mit unserem Energiekostenrechner können Sie Ihre individuellen Mehrkosten ermitteln.
Die Stromkosten setzen sich insgesamt zusammen aus den Energiekosten und dem Netznutzungsentgelt sowie Steuern und Abgaben.
Durch den Stromkostenzuschuss werden die Teilzahlungsbeträge für die meisten Kund:innen bis zur nächsten Abrechnung gleichbleiben.
Bei höheren Verbräuchen kann eine Anpassung des Teilzahlungsbetrags sinnvoll sein, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. In diesem Fall erhalten Salzburg AG-Kund:innen eine individuelle Mitteilung.
Der Energiekostenausgleich ist eine einmalige Auszahlung, während der Energiekostenzuschuss in Form der Strompreisbremse auomatisch bei der Jahreabrechnung abgezogen wird.
Den Energiekostenausgleich von einmalig 150,00 Euro erhalten alle Privathaushalte bis zu einer bestimmten Einkunftsgrenze. Alle Infos zum Bezug und zur Einlösung der entsprechenden Gutscheine finden Sie beim Bundesministerium für Finanzen. Die eingelösten Gutscheine werden an den Energieversorger weitergeleitet und dann direkt auf der Jahresabrechnung gutgeschrieben.
Bei unseren Privatkund:innen erfolgten die ersten Gutschriften bei Jahresabrechnungen im Juli 2022. Je nach Gutschein-Eingang und Abrechnungstermin wird der Großteil dieser Gutscheine bei den Jahresabrechnung 2023 berücksichtigt werden.
Zusätzlich erhalten alle Privat-Haushalte den Energiekostenzuschuss in Form der Strompreisbremse für den Verbrauch von 2.900 kWh pro Jahr. Dieser Energiekostenzuschuss wird automatisch bei der Jahresabrechnung abgezogen, d.h. dafür müssen die Kund:innen nichts tun, um ihn zu bekommen.
Der Stromkostenzuschuss in Österreich gilt von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024.
Anspruch auf die Stromkostenbremse haben natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für einen Haushalts-Zählpunkt mit einem Energielieferanten haben.
Sie bekommen den Zuschuss für jeden Zählpunkt, dem ein entsprechendes Haushalts-Lastprofil zugeordnet wurde.
Der Stromkostenzuschuss wird tagesgenau abgerechnet: Die 2.900 geförderten Kilowattstunden pro Jahr entsprechen 7,95 Kilowattstunden am Tag.
Das bedeutet, bei der unterjährig erfolgenden Jahresabrechnung wird der Zuschuss auf den Tag genau verrechnet. Dies gilt auch bei einem Umzug, bei einer Schlussrechnung oder bei Neukund:innen.
Die Stromkostenbremse macht in einem ersten Schritt den Grundbedarf an Strom günstiger, den alle Haushalte haben. Als weiteren Schritt ist eine Unterstützung für die Heizkosten angekündigt. Dazu liegen aber noch keine weiteren Informationen vor.
Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh werden die Energiekosten die 10 Cent/kWh (netto) übersteigen bis zur Grenze von max. 40 Cent/kWh (netto) vom Staat übernommen. Bitte beachten Sie, dass 20 % Umsatzsteuer für den gesamten Verbrauch auf Basis des Energiepreises (ohne Stromkostenzuschuss) zu entrichten sind.