Stand: 16.9.2025
Bis 31. Dezember 2025 erhalten Sie 10 % Rabatt auf unsere Basispreise für BestandsEnergieausweise (bis 300 m² BGF), Neubau-PlanungsEnergieausweise (bis 300 m² BGF), BestandsEnergieausweise für Einzelwohnungen, PlanungsEnergieausweise für An-, Zu- und Aufbauten. Zusätzlich sind alle bereits bisher möglichen Rabatte, bei Nutzung von mehreren Produkten der Salzburg AG, in einer Höhe von bis zu € 150,- weiterhin und zusätzlich nutzbar. Sichern Sie sich jetzt Ihren Vorteilspreis.
Der Energieausweis ist das Qualitätspickerl jeder Immobilie. Bereits in der Planung werden Strom- und Wärmeverbrauch sichtbar, Energie und Kosten werden reduziert.
Dafür brauchen Sie einen Energieausweis...
- Hausbau
- Renovierung
- Sanierung
- gewerbliche Vermietung von Betriebsobjekten
- Verkauf
- Verpachtung
- Vermietung
Schritt für Schritt zum Energieausweis
Wozu wird der Energieausweis benötigt?
Der Energieausweis ist in Österreich ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das den energetischen Zustand von Gebäuden oder Nutzungsobjekten abbildet. Er gibt an, wie viel Energie das Gebäude für Heizung und Haustechnik pro Jahr benötigt, und macht energetische Verluste sowie Ineffizienzen sichtbar. Seit 1.1.2009 ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden ein Energieausweis vorzulegen. Bei Neubau und Sanierung ist er für die Baueinreichung, Bewilligungen und Förderungen nötig.
Die Bedeutung des Energieausweises ist in den letzten Jahren stetig gewachsen, da er nicht nur einen Überblick über die Energieeffizienz und den Heizwärmebedarf (HWB) liefert, sondern auch den Faktor Gesamtenergieeffizienz (fGEE) ausweist. Diese Kennzahlen dienen Käufer:innen, Mieter:innen und Pächter:innen als verlässliche Orientierung, um den Energieverbrauch und damit verbundene Kosten besser abschätzen zu können.
Gültigkeit des Energieausweises
In der Regel ist der Energieausweis 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
Wesentliche bauliche Veränderungen (z. B. Fenstertausch, Heizungstausch, thermische Sanierung) führen allerdings zum sofortigen Verlust der Gültigkeit, da sich der energetische Zustand des Gebäudes ändert und somit die Berechnungsgrundlage neu zu erfassen ist.
Der Energieausweis
Energieberater Gerhard Meloun klärt Fragen rund um den Energieausweis:
Oft gestellte Fragen...
- Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von konditionierten Gebäuden.
- Im Baurecht für Neubauten und Sanierungen (Renovierungsausweis).
- In der Wohnbauförderung, in der Sanierung 3-phasig: Bestand, Planung, Fertigstellung.
- TIPP: Bestand und Planung müssen vor Umsetzung der Maßnahmen in ZEUS mit positivem Prüfvermerk hochgeladen sein
- Hier zum Energieausweis anmelden.
Sie benötigen folgende Dokumente:
- Grundbuchauszug (Grundstücksdaten)
- vollständige Adressdaten
- Gebäudepläne (inkl. Sanierungsmaßnahmen)
- Dokumentation über Wandaufbauten (verwendete Materialien)
Fehlende Daten werden vor Ort erhoben.
Ja, beheizte Nicht-Wohngebäude wie Büros, Kindergärten, Hotels etc. brauchen einen Energieausweis bei Neubau, Sanierung, Verkauf und Vermietung.
Der Energieausweis ist max. 10 Jahre gültig und so lange das Gebäude baulich unverändert bleibt.
Ein Energieausweis ist Pflicht bei Neubau, Sanierung, Vermietung, Verpachtung und Verkauf. Fehlt der Energieausweis, droht eine Strafzahlung von bis zu 1.450,- Euro.
Nein, nur berechtigte und zertifizierte Stellen wie beispielsweise Energieberater, Planer und Baumeister dürfen einen Energieausweis berechnen.
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