Stand: 23.03.2022
Stand: 23.03.2022
Der Energieausweis ist das Qualitätspickerl jeder Immobilie. Bereits in der Planung werden Strom- und Wärmeverbrauch sichtbar, Energie und Kosten werden reduziert.
Der Energieausweis ist der Typenschein für Gebäude und Immobilien. Er gibt an, wie viel Energie das Gebäude für Heizung und Haustechnik pro Jahr benötigt und macht energetische Verluste sowie Ineffizienzen sichtbar. Seit 1.1.2009 ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden ein Energieausweis vorzulegen. Bei Neubau und Sanierung ist er für die Baueinreichung, Bewilligungen und Förderungen nötig.
Enthaltene Leistungen: Anreise lt. Pauschalansatz (ca. 30 km inklusive, darüber € 0,60/km), Rundgang mit Sichtprüfung auf Auffälligkeiten und Übereinstimmungen mit den Objektunterlagen, Sichtung der Unterlagen und Pläne, Erhebung aller energierelevanten Daten des Objektes auf Basis des Gebäudedatenblattes, Festlegung von Bauteilen und Abmessungen als Basis für die Energieausweisberechnung. Fehlende Unterlagen werden nachgereicht oder vom Energieberater Bauteilschichten dem Baualter des Gebäudes entsprechend herangezogen. Änderungen der Berechnungsgrundlagen sind in Abstimmung möglich.
Sie benötigen folgende Dokumente:
Fehlende Daten werden vor Ort erhoben.
Ja, beheizte Nicht-Wohngebäude wie Büros, Kindergärten, Hotels etc. brauchen einen Energieausweis bei Neubau, Sanierung, Verkauf und Vermietung.
Der Energieausweis ist max. 10 Jahre gültig und so lange das Gebäude baulich unverändert bleibt.
Ein Energieausweis ist Pflicht bei Neubau, Sanierung, Vermietung, Verpachtung und Verkauf. Fehlt der Energieausweis, droht eine Strafzahlung von bis zu 1.450,- Euro.
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