Stand: 21.01.2025
Stand: 21.01.2025
Sie wollen wissen, welche Förderungen es gibt, in welchem Zeitraum sie gelten und ob ein Antrag notwendig ist oder nicht? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Seit 1. November 2024 gibt es günstigere Stromtarife. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Situation ist es notwendig, einem Produktwechsel aktiv zustimmen. Alle Kund:innen wurden dazu persönlich informiert. Der Tarifwechsel ist direkt im Kundenportal oder per Web-Formular möglich. Sie können Ihre Vertragsdokumente auch in Papierform anfordern.
Weitere Informationen zum Tarifwechsel finden Sie hier .
Der Stromkostenzuschuss gilt für private Haushaltskund:innen in den Tarifen Strom Privat 24, Strom Wärme 24 und Strom Wärmepumpe 24 im Jahr 2025. Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 1.000 kWh bezahlen Sie einen Arbeitspreis von 10,00 Cent netto pro kWh.
Wenn das Vertragsverhältnis kürzer ist als der Rabattzeitraum (beispielsweise bei einem Auszug), wird der Rabatt anteilig gewährt.
Der Strompreisdeckel gilt für private Haushaltskund:innen in den Tarifen Strom Privat 24, Strom Wärme 24 und Strom Wärmepumpe 24
Der Zuschuss wird bei der Jahresabrechnung direkt berücksichtigt. Sie müssen keinen Antrag stellen!
Die Rabattaktion ist gültig von 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 und wird in der Jahresrechnung ausgewiesen.
Der Stromkostenzuschuss gilt für private Haushaltskund:innen in Österreich im Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024. Pro Haushalt werden die Netto-Energiekosten für 2.900 kWh gedeckelt. Seit 1. Juli 2024 wird der Energiepreis nur noch bis zur maximalen Höhe von 25 Cent/kWh bezuschusst.
Zwei Drittel der Salzburg AG-Haushaltskund:innen bleiben unter 2.900 kWh Jahresverbrauch. Sie erhalten daher für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 den Zuschuss für ihren gesamten Strombedarf.
Der Zuschuss wird bei der Jahresabrechnung direkt berücksichtigt. Sie müssen keinen Antrag stellen!
Der Zuschuss ist im Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 gültig.
Bei der Berechnung der monatlichen Teilbeträge ist er berücksichtigt und wird in der Jahresrechnung ausgewiesen.
Die Strompreisbremse (auch Stromkostenbremse oder Strompreisdeckel genannt) ist ein Stromkostenzuschuss für private Haushalte in Österreich. Diesen Zuschuss erhalten private Haushalte für einen Stromverbrauch von 2.900 kWh pro Jahr, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe.
Wird mehr Strom verbraucht, erfolgt die Abrechnung zu dem Marktpreis des jeweiligen Energietarifs.
Der beschlossene Stromkostenzuschuss ist gültig von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024. Durch diese Strompreisbremse sollen die Haushalte von den gestiegenen Energiepreisen entlastet werden.
Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen.
Der für die Berechnung herangezogene Energiepreis umfasst den Arbeitspreis, den Grundpreis, sowie einmalige und wiederkehrende Rabatte.
Zusätzlich fallen für die Kund:innen noch die Netzkosten (Systemnutzungsentgelte) sowie Steuern und Abgaben an. Bitte beachten Sie, dass 20 % Umsatzsteuer für den gesamten Verbrauch auf Basis des Energiepreises (ohne Stromkostenzuschuss) zu entrichten sind.
Die Stromkosten setzen sich zusammen aus den Energiekosten, dem Netznutzungsentgelt sowie Steuern und Abgaben.
Bei Haushalten mit mehr als drei Personen werden die vierte, fünfte usw. Person mit je 105 Euro im Jahr vom Staat unterstützt.
Die Abwicklung läuft großteils automatisch. Eventuell wird bzw. wurde Ihr Haushalt vom Bund postalisch informiert und Sie können den Zuschuss online anfordern.
Die im Beantragungsformular erforderliche Lieferantenkennung der Salzburg AG lautet AT004002.
Von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 erfolgt die Gutschrift bei Haushaltsprofilen und von 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024 bei Landwirtschafts- und Gewerbeprofilen.
Der Zuschuss wird automatisch bei der nächsten Jahresrechnung abgezogen.
Der Stromkostenzuschuss greift im Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 auch bei privaten Wärmepumpen mit eigenem Zähler, sofern der Zähler das Standardlastprofil H0 hat.
Für 2.900 kWh p.a. wird der Netto-Energiepreis auf 10 Cent/kWh gedeckelt. Seit 1. Juli 2024 wird der Energiepreis nur noch bis zur maximalen Höhe von 25 Cent/kWh bezuschusst.
Nein, die Abwicklung erfolgt automatisch. Sie müssen keinen Antrag stellen.
Wichtig ist allerdings der Wechsel zu dem neuen Tarif Strom Wärmepumpe 24, da bei diesen der Netto-Energiepreis deutlich unter den 25 Cent/kWh liegt.
Der Zuschuss gilt von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024. Der Zuschuss ist bei der Berechnung der monatlichen Teilbeträge bereits berücksichtigt und wird in der Jahresrechnung ausgewiesen.
Haushalte mit Strom- oder Gasheizungen erhalten für das Jahr 2024 einen einmaligen Zuschuss des Landes Salzburg . Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Verbrauch.
Dann melden Sie sich gleich zu unserem Newsletter an. Dort versorgen wir Sie mit allen wichtigen Neuigkeiten rund um unsere Stromprodukte sowie zu vielen weiteren Themen.
Der Stromkostenzuschuss in Österreich ist gültig von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024.
Seit 1. Januar 2025 gilt der Salzburg AG Strompreisdeckel. Dieser dient als Ersatz für die wegfallende Strompreisbremse. Mit diesem Rabatt zahlen Haushaltskund:innen für die ersten 1.000 kWh in 2025 nur 10,00 Cent netto pro kWh.
Anspruch auf die Stromkostenbremse haben natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für einen Haushalts-Zählpunkt mit einem Energielieferanten haben.
Sie bekommen den Zuschuss von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 für jeden Zählpunkt, dem ein entsprechendes Haushalts-Lastprofil zugeordnet wurde.
Der Stromkostenzuschuss wird tagesgenau abgerechnet: Die 2.900 geförderten Kilowattstunden pro Jahr entsprechen 7,95 Kilowattstunden am Tag.
Das bedeutet, bei der unterjährig erfolgenden Jahresabrechnung wird der Zuschuss auf den Tag genau verrechnet. Dies gilt auch bei einem Umzug, bei einer Schlussrechnung oder bei Neukund:innen.
Die Strompreisbremse gilt für den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 den privaten Haushaltsstrom und greift in Salzburg auch für Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler. Für Wärmepumpen ohne eigenen Stromzähler und Stromheizungen gab es zusätzliche Zuschüsse von der Salzburg AG.
Im Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 werden bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh die Energiekosten, die 10 Cent/kWh (netto) übersteigen, bis zur Grenze von max. 25 Cent/kWh (netto) vom Staat übernommen. Bitte beachten Sie, dass 20 % Umsatzsteuer für den gesamten Verbrauch auf Basis des Energiepreises (ohne Stromkostenzuschuss) zu entrichten sind.
Die Lieferantenkennung der Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation lautet AT004002.
Benötigen Sie Hilfe beim Umstieg? Haben Sie sonstige Fragen zum neuen Tarif? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Über Neuigkeiten, Aktionen und Wissenswertes informiert werden.