Stand: 4.1.2023
Stand: 4.1.2023
Photovoltaik Strom verkaufen - alle Infos zu Einspeisetarifen kompakt und ausführlich erklärt sowie die Möglichkeiten zur Einspeisung.
An sonnenreichen Tagen sowie in sonnenreichen Monaten können die PV-Anlagen einen Stromüberschuss erzeugen. Dieser Strom kann entweder in einem Batteriespeicher für dunklere Tage und die Nacht zwischengelagert werden oder in das öffentliche Netz eingespeist werden.
Die OeMAG kann aufgrund staatlicher Förderungen attraktive Vergütungen zum Marktpreis nach § 41 ÖSG anbieten. Daher ist ein Einspeisevertrag mit der OeMAG bis 500 kWp aktuell die wirtschaftlich beste Option. Stromlieferanten wie die Salzburg AG sind hingegen an Marktpreise gebunden und können diese Vergütungen nicht bieten.
Daher empfehlen wir den Abschluss eines Einspeisevertrags mit der OeMAG.
2023
3. Quartal 2023: 13,441 Cent/kWh
2. Quartal 2023: 14,207 Cent/kWh
1. Quartal 2023: 26,613 Cent/kWh
2022
4. Quartal 2022: 51,200 Cent/kWh
Wir empfehlen den Abschluss eines Einspeisevertrags mit der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG), die durch staatliche Fördergelder attraktivere Vergütungen als Stromlieferanten wie die Salzburg AG anbieten kann.
*Dieser Tarif gilt für PV-Anlagen mit Inbetriebnahmedatum bis zum 31.01.2022
2023
3. Quartal 2023: 5,476 Cent/kWh
2. Quartal 2023: 5,783 Cent/kWh
1. Quartal 2023: 10,745 Cent/kWh
2022
4. Quartal 2022: 20,580 Cent/kWh
*Dieser Tarif gilt für PV-Anlage mit Inbetriebnahmedatum bis zum 31.01.2022
Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zu den jeweiligen Möglichkeiten.
Aktuell ist bis 500 kWp ein Einspeisevertrag mit der OeMAG mit Vergütung zum Marktpreis nach § 41 ÖSG die wirtschaftlich beste Option zur Verwertung Ihres PV-Stroms. Sie ist auch zur Abnahme von Ökostrom verpflichtet.
Die Salzburg AG bietet den Betreibern marktkonforme Preise für die gelieferte Energie an. Im Gegensatz zur OeMAG sind Stromlieferanten wie die Salzburg AG nicht dazu verpflichtet, den Ökostrom abzunehmen.
Die Einspeisetarife für Photovoltaikstrom ändern sich in der Regel alle drei Monate. Festgelegt werden die Tarife von der E-Control (Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft). Diese staatliche Regulierungsbehörde untersteht dem österreichischen Bundesumweltministerium.
Laut § 41 ÖSG 2012 idgF berechnet die E-Control den Marktpreis für Ökostrom und zieht von diesem die aliquoten Aufwendungen für die Ausgleichsenergiekosten ab.
Der durchschnittliche Preis für eine kWh (Kilowattstunde) Strom liegt in Österreich laut der E-Control im Bereich zwischen etwa 17 und 24 Cent. Dieser Gesamtpreis inkludiert auch die Netzkosten plus Steuern und Abgaben.
Ihr persönlicher Strompreis ist von drei Faktoren abhängig:
Dem Verbrauch
Dem Stromlieferanten
Dem Wohnort
Die Kosten für den Verbrauch teilen sich in der Regel in zwei Kategorien – in die Pauschale und in den tatsächlichen Verbrauch. Die Preise für eine kWh werden auch von der Wahl des Stromlieferanten beeinflusst. Die E-Control sagt, dass rund 33 % des Stromgesamtpreises durch die Stromlieferantenwahl beeinflusst werden können.
Der Energieabnehmer kann auch gewechselt werden. Bis 500 kWp ist die OeMAG aktuell die wirtschaftlich beste Option zur Einspeisung. Außerdem ist sie zur Abnahme des Ökostroms verpflichtet.
Für all jene, die ihren überschüssigen Strom bisher einem Stromlieferanten verkauft haben, kann der Wechsel von der OeMAG veranlasst werden. Dafür muss nur eine Wechselvollmacht erteilt werden.
Noch ehe Sie eine Photovoltaikanlage erwerben oder gar in Betrieb nehmen, sollten Sie eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber (z.B. in Salzburg die Salzburg Netz GmbH) und einem Energieabnehmer (z.B. OeMAG) über die Höhe eines Einspeisetarifs abgeschlossen haben. Die so erwirtschafteten Einnahmen inkludieren im Allgemeinen eine Umsatzsteuerpflicht.
Bei der Absicht, den produzierten Strom zu verkaufen, müssen Sie mit dem ausgewählten Energieabnehmer (Stromkäufer) eine Lieferantenbeziehung eingehen. Hierbei wird in einem Einspeisevertrag festgehalten, wohin der Strom gegen das entsprechende Entgelt geliefert wird.
Die schriftliche Fixierung aller Details zwischen dem Betreiber eine PV-Anlage und jenem Energieversorger, der den Strom kauft, wird Einspeisevertrag genannt. Darin werden alle Fragen zur Abnahme des Stroms sowie zur Vergütung dargelegt. In einem Einspeisevertrag stehen …
Details über die Photovoltaikanlage
die genauen Koordinaten des Einspeisepunkts
Details zur entsprechenden Einspeisevergütung
Angaben zu den jeweiligen Vertragspartnern
der Beginn sowie das Ende der Vertragsdauer
Auch wenn die wichtigsten Punkte, die in einem Einspeisevertrag geklärt werden, auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz determiniert sind, ist ein Einspeisevertrag sinnvoll. Damit verfügen sowohl der Energieversorger als auch Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage über ein detailliertes Schriftstück.
Wer seinen überschüssigen PV-Strom besonders rentabel verkaufen möchte, bekommt in den meisten Fällen bei der OeMAG wirtschaftlich gesehen die besten Einspeiseverträge: Über Förderungen kann die OeMAG marktunübliche Preise bezahlen. Marktgerechte Einspeisetarife bekommen private Stromlieferanten von der Salzburg AG.
Bei Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaik-Anlage sollten Sie eine Vereinbarung über die Abnahme des Photovoltaik-Stroms sowie der Höhe des Einspeisetarifs mit einem Energieabnehmer haben.
Aufgrund von Fördergeldern kann die OeMAG marktunübliche Preise bezahlen. Daher ist aktuell bis 500 kWp ein Einspeisevertrag mit der OeMAG mit Vergütung zum Marktpreis nach § 41 ÖSG die wirtschaftlich beste Option, um überschüssigen Strom zu verkaufen.
Die aktuellen Marktpreise der OeMAG werden auf deren Website veröffentlicht.
Wenn eine PV-Anlage überschüssigen Strom erzeugt, kann dieser in das öffentliche Netz eingespeist (also verkauft) werden. Zur Abnahme von diesem überschüssigen Ökostrom ist die OeMAG verpflichtet.