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Mehrfamilienhaus

Ladestationen für Mieter:innen oder Eigentümer:innen im

  • Recht auf Wallbox
  • Langsamladen bis 5,5 kW
  • Gemeinschaftsanlagen
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Stand: 22.12.2023

Gemeinsam Teil der Energiewende werden. Laden von E-Autos in Tiefgaragen in Mehrparteienhäusern als Nachbarschaftsprojekt.

Charge.Community - Wallbox am Stellplatz

Mit der Charge.Community der Salzburg AG kommt die Zukunft der Mobilität auch zu Stellplatz-Nutzer:innen. Sie laden mit der eigenen Wallbox am Stellplatz bequem während der üblichen Standzeiten mit bis zu 11 kW Ladeleistung

Wallbox smart: Die Wallbox für die Charge.Community

Die Wallbox smart ist die optimale Wallbox für gemeinschaftlich genutzte Parkräume, da bei dieser Wallbox der Ladevorgang erst nach einer Autorisierung startet. Bei der Charge.Community werden alle Wallboxen in das Abrechnungssystem der Salzburg AG eingebunden. Damit eröffnet sich auch die Möglichkeit, dass sich Stellplatz-Nachbarn eine Wallbox teilen, da die Autorisierung über eine Salzburg AG Ladekarte erfolgt und der verbrauchte Strom bei mehreren Karten jeweils getrennt abgerechnet wird.

Salzburg AG Ladekarte

Zum Starten des Ladevorgangs an der Wallbox erhalten Sie eine Salzburg AG Ladekarte. Mit dieser Karte können Sie alle Ladepunkten der Salzburg AG und der Salzburg AG-Partner freischalten und damit Ladevorgänge starten und beenden. Damit stehen Ihnen im ganzen Bundesland mehr als 700 Ladepunkte zur Verfügung (Stand Dezember 2022). Die Abrechnung erfolgt monatlich und per Lastschrift.

Ablauf beim Errichten einer Charge.Community Gemeinschaftsanlage:

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Integriertes Lastmanagement für optimale Ladeleistung

Das integrierte Lastmanagement bei der Charge.Community verteilt die insgesamt zur Verfügung stehende Ladeleistungen auf die einzelnen Wallboxen. Damit kann jede der Wallboxen am Stellplatz eine Ladeleistung bis zu 11 kW bieten. Moderne E-Autos können Wechselstrom (AC) meist mit maximal 11 kW laden. 

Welche Kosten erwarten Sie?

  • Anschaffungskosten der Wallbox smart
  • Kosten für die Installation (Individuelles Angebot in Abhängigkeit von den räumlichen Gegebenheiten)
  • Abrechnungsservice: € 14,25 pro Monat und Wallbox. Im Abrechnungsservice ist eine Ladekarte enthalten. Jede weitere Ladekarte kostet einmalig € 19,90.
  • Ladestrom: Abrechnung pro verbrauchter kWh. Beim Laden am Stellplatz entnehmen Sie den Preis pro kWh bitte dem Produktblatt Strom Privat.

 

Gesetzeslage – habe ich als Mieter:in Anspruch auf eine Wallbox?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Wallbox am Stellplatz gibt es noch nicht. Aber seit Anfang 2022 wurde die rechtliche Ausgangslage deutlich verbessert:  

Als Mieter:in muss man auch weiterhin die Vermieter:in (Eigentümer:in) fragen. Aber grundlegend hat man nun das Recht auf eine Ladelösung. Der weitere Verlauf hängt davon ab, ob am Stellplatz bereits eine Leerverrohrung oder ein Stromanschluss vorhanden ist. 

Sind diese Voraussetzungen gegeben, hat der Mieter lediglich den Vermieter zu informieren. Lehnt der Vermieter nicht innerhalb zwei Monaten ab, gilt die Zustimmung als erteilt. Doch auch im Falle eines Einspruchs kann der Mieter eine Genehmigung für eine Wallbox bis maximal 5,5 kW beim Außerstreitgericht einfordern, da Wallboxen bis 5,5 kW nun als privilegiert gelten. Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Müssen die technischen Voraussetzungen erst geschaffen werden, bedarf es nach der Einigung mit dem Vermieter noch der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Auch hier gilt jedoch die Privilegierung der Wallboxen bis maximal 5,5 kW, weshalb auch hier der Weg über das Außerstreitgericht möglich ist.  

Wir raten bei Wallboxen oder E-Ladestationen in Mietshäusern dazu, eine gemeinschaftliche Lösung anzustreben. Dafür wird das Unterfangen der Wohnungseigentümerversammlung vorgelegt. Hier wird über die Baumaßnahmen abgestimmt. Dabei reicht es ab 1.7.2022 eine 2/3 Mehrheit, sofern mindestens 1/3 der Anteile an der Abstimmung teilnimmt. Das war bislang anders. Dies war speziell dann für Mieter:innen ein Problem, wenn man aufgrund der Einstimmigkeit alle erreichen musste, es aber nicht konnte.

Wie laden mehrere Nutzer:innen an einer Wallbox?

E-Autos werden immer preiswerter. Das Angebot steigt und die öffentliche Hand fördert. Da ist es klar, dass die Nutzung einer privaten Wandladestation immer attraktiver wird. E-Ladestationen vor der eigenen Haustür sind nicht nur ein Trend, sondern werden die Individualmobilität der kommenden Jahre und Jahrzehnte prägen.  

Eine Wallbox erhöht den Wert einer Immobilie und auch den Komfort der dort Lebenden. Denn anstatt immer zu einer öffentlichen Ladestation zu fahren, ist so das Laden zuhause einfach und bequem möglich.  

Wenn mehrere Parteien an einer Ladestation laden möchten, braucht es ein System, das die verursachungsgemäße Abrechnung unterstützt. Die Salzburg AG bietet dafür neben der Installation der Wallbox auch einen Abrechnungsservice an.

Allerdings ist der Platz zum Parken vor oder unter einem Mehrfamilien- oder Mehrparteienhaus in der Regel begrenzt. Wenn eine Wallbox gemeinschaftlich genutzt werden soll, dann muss hierfür eine Stellfläche reserviert werden. Mit der erwarteten Zunahme von elektrisch betriebenen Fahrzeugen empfiehlt es sich, über eigene Wallboxen am jeweiligen Stellplatz nachzudenken. Das ist das zukunftsfähigere Modell. Zur optimalen Verteilung der zur Verfügung stehenden Ladeleistung, empfiehlt sich dazu eine Gemeinschaftsanlage mit Lastmanagement. Die Salzburg AG bietet dieses System unter dem Namen Charge.Community an.

Laden mit zwei oder mehreren E-Ladestationen

Eine Möglichkeit, diverse E-Autos gleichzeitig mit Energie zu versorgen, ist das Aufstellen mehrerer Wallboxen. So kann einfach pro Wallbox immer ein Elektrofahrzeug geladen werden. Die optimale Verteilung der zur Verfügung stehende Ladeleistung auf die E-Autos erfolgt dann über ein integriertes Lastmanagementsystem. Die Einrichtung einer solchen Gemeinschaftsanlage bedingt einen Beschluss in der Eigentümerversammlung. Hier hat der Gesetzgeber die Regeln angepasst und somit die Beschlussfassung erleichtert. Auf lange Sicht haben Gemeinschaftsanlagen auch gesetzlichen Vorrang vor Einzellösungen. Hier finden Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Wie erkennt eine Wallbox unterschiedliche Nutzer:innen?

Dies passiert über eine Zugangsbeschränkung. Alle Nutzer:innen müssen sich hier vor dem Laden authentifizieren. Dies kann über verschiedene Systeme funktionieren, üblich vor allem Key Cards (RFID-Karten), Ladekarten oder ein Zugang über eine App.

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Wie funktioniert die Abrechnung in einem Mietshaus / einer Mietwohnung

Auf den ersten Blick scheint es am einfachsten, wenn die Wallbox direkt an den Stromzähler der Wohnung der entsprechenden Mietpartei angeschlossen wäre. In der Praxis gibt es dabei jedoch oft bauliche Hürden oder der zur Wohnung gehörende Stellplatz wird von einer anderen Partei genutzt. Auch die Möglichkeit, über ein gemeinsames Lastmanagement die Ladeleistung für das einzelne Auto zu erhöhen, entfällt in diesem Fall. 

Deshalb empfiehlt es sich, den Stromverbrauch direkt in der Tiefgarage zu erfassen und individuell abzurechnen. 

Wie die Stromkosten aufgeteilt und gezahlt werden, hängt von den Mietparteien und dem Abrechnungsmodell ab. Sind mehrere Ladestationen vorhanden und kann jede davon präzise einem Haushalt zugeordnet werden, kann die Hausverwaltung die Stromverbrauchskosten über die Nebenkosten abrechnen.  

Die Salzburg AG bietet mit der Charge.Community eine Ladelösung, bei der der Stromverbrauch direkt mit jedem einzelnen Stellplatznutzer abgerechnet wird. Sie verursacht damit im laufenden Betrieb keinen Aufwand für die Hausgemeinschaft. 

Spannend wird die Lage, wenn eine E-Ladestation von mehreren Nachbar:innen zusammen genutzt wird. Damit diese gemeinschaftliche Wallbox-Nutzung auch in der Abrechnung nachvollziehbar ist, sollten die Nutzer:innen jeweils eine individualisierte Authentifizierungsmöglichkeit haben.

Das Abrechnen des E-Firmenwagens, der an der heimischen Ladestation geladen wird, sollte mit den Arbeitgeber:innen abgesprochen werden. In diesem Fall könnte diese Wallbox über das Monitoring-System der Salzburg AG in das Fuhrparkmarkmanagement des Unternehmens eingebunden werden. Die Erstattung der Stromkosten kann dann direkt über die Firma erfolgen. Hier gehts zu weiteren Informationen.

Wie funktioniert die Abrechnung in einem Mehrfamilienhaus

Sobald die Eigentümerversammlung den Beschluss zur Einrichtung einer Ladeinfrastruktur im Objekt gefällt hat, stellt sich die Frage nach der Umsetzung und fairen Abrechnung. Wir raten dazu, die Modalitäten der Abrechnung mit allen Beteiligten vor der Installation zu klären. So vermeiden Sie Missverständnisse und Zwist.  

Auch in diesem Fall gilt, je einfacher die Stromnutzung einer bestimmten Person oder einem Haushalt zuzuordnen ist, desto leichter ist die Abrechnung über den Stromanbieter.  

Bei Charge.Community, der Ladelösung für Wohnbau und Parkgaragen der Salzburg AG, wird nach der Errichtung der zentralen Gemeinschaftsanlage jede einzelne Wallbox direkt von dem/r Stellplatznutzer:in bestellt und der Stromverbrauch dann auch direkt einzeln abgerechnet - ohne weiteren finanziellen oder organisatorischen Aufwand für die Hausgemeinschaft.

Installation der Wallbox am Stellplatz

Die Stellplatznutzer:innen schließen individuelle Kaufverträge für eine Wallbox sowie einen separaten Dienstleistungsvertrag für die Abrechnung des Strombezugs mit der Salzburg AG ab. Die Wallbox wird von der Salzburg AG am jeweiligen Stellplatz installiert und die benötigte Ladeenergie wird über die Ladekarten direkt mit den Kund:innen abgerechnet. 

Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten

Wenn mehrere E-Ladegeräte in einer Tiefgarage oder einem privaten Parksystem betrieben werden, raten Expert:innen zu einem Lastmanagementsystem. Ein solches System stellt den angeschlossenen E-Autos stets zuverlässig die zur Verfügung stehende Ladeleistung bereit. Lastmanagementsysteme unterbrechen den Ladevorgang, wenn nicht ausreichend Leistung vorhanden ist. Sie starten auch selbstständig, wenn diese wieder da ist.  

Lastmanagementsysteme sind auch Sicherheitsprofis. Sie verhindern, dass es zu einer Überlastung des Stromanschlusses kommt. Das System erkennt auch, falls ein angeschlossenes E-Auto vollgeladen ist. Der Stromfluss wird eingestellt und die Energie für das andere Fahrzeug verwendet. So kann die vorhandene Ladeleistung in Mehrparteienhäusern oder in Eigentümergemeinschaften immer ideal auf die E-Autos verteilt. 

Oft gestellte Fragen...

Oft gestellte Fragen...

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