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Sanierungsscheck

Unternehmen:

  • Förderung bis zu 30% der Sanierungskosten
  • Jetzt beraten lassen und Förderung sichern
  • Voraussetzung: Energieausweis

Stand: 21.7.2023

Die Sanierungsoffensive vom Bundesministerium fördert Einzelmaßnahmen und umfassende Sanierungen, die den Wärmeschutz von Nicht-Wohngebäuden verbessern und somit nachhaltig Energie sparen.

Förderungen für umfassende Sanierungen und Pauschalförderungen

Förderungswürdig sind Verbesserungen des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind, abhängig von der Sanierungsqualität. Die Höhe beträgt bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten. Ein Energieausweis ist Voraussetzung. Je Sanierungsqualität werden 15% oder 30% der Investitionskosten gefördert.

Förderfähig ist dabei z.B.:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des erdanliegenden Fußbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes
  • Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
  • Extensive Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung
  • Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
     

Die Förderung ist mit 30% der Investitionskosten für Material, Montage, Planung und Bauaufsicht sowie Energieausweiskosten begrenzt. Beihilfenrechtliche Grundlage für die Vergabe dieser Förderung bilden die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) bzw. die Agrarische Freistellungsverordnung sowie die Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung im Inland.

Viele dieser Maßnahmen sind im kleineren Umfang auch als sog. Pauschalförderung förderbar, ebenfalls bis zu einer Obergrenze von 30% der Investitionskosten für Material, Montage und Planung begrenzt und wird als „De-Minimis“ - Beihilfe ausbezahlt.

Unsere Energieberater wissen sowohl über den Sanierungscheck als auch über viele weitere Energieförderungen Bescheid und helfen Ihnen die richtigen Förderungen für Ihr Projekt zu finden. 

Einzelmaßnahmen

Für die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches und die Sanierung bzw. den Austausch von Fenstern, Dachflächenfenstern, Außentüren, Lichtkuppeln, Lichtbändern, Sektionaltoren und Rolltoren gibt es Pauschalsätze.

Einzelmassnahmen

Fenster, Türen und Tore

55 Euro / m²

Flach- und Steildach

16 Euro / m²

Oberste Geschoßdecke
7 Euro / m²

Wir beraten Sie gerne:

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