Die Einigung mit der Arbeiterkammer Salzburg bringt nun gemeinsame Rechtssicherheit, von der auch unmittelbar unsere Haushalts-Kund:innen mit hohen Stromverbräuchen profitieren.
Die Einigung mit der Arbeiterkammer Salzburg bringt nun gemeinsame Rechtssicherheit, von der auch unmittelbar unsere Haushalts-Kund:innen mit hohen Stromverbräuchen profitieren.
Die rechtlichen Spielregeln zu Preisänderungen wurden in diesem Jahr durch ein Gerichtsurteil sowie durch ein Rechtsgutachten der Arbeiterkammer Salzburg in Frage gestellt.
Die Salzburg AG hat immer betont, Spielräume im Sinne der Kund:innen zu nutzen. Mit 1. Juni 2023 wurde ein neuer Tarif geschaffen, der gemeinsam mit der Arbeiterkammer erarbeitet wurde und eine deutliche Strompreissenkung bedeutet.
Die Einigung mit der Arbeiterkammer Salzburg bringt nun gemeinsame Rechtssicherheit, von der auch unmittelbar unsere Haushalts-Kund:innen mit hohen Stromverbräuchen profitieren.
Das ausverhandelten Paket zielt insbesondere auf Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 2.900 kWh im Jahr, da bei diesen Kund:innen die Strompreisbremse nicht den vollen Verbrauch abdeckt. Haushalte mit höherem Strombedarf für Heizung oder einem Warmwasserboiler werden ebenfalls von der Einigung bedacht.
Die nach Verbrauch gestaffelten Pauschalbeträge werden noch in diesem Jahr ausbezahlt. Berechnungsbasis ist die letzte Jahresabrechnung.
Jährlicher Haushaltsstrom-Verbrauch
von 2.901 bis 4.000 kWh | € 100,00 |
von 4.001 kWh bis 6.000 kWh | € 130,00 |
über 6.000 kWh jährlich | € 170,00 |
Jährlicher Heizstrom-Verbrauch
von 2.901 bis 5.000 kWh | € 150,00 |
von 5.001 kWh bis 10.000 kWh | € 300,00 |
über 10.000 kWh jährlich | € 500,00 |
Jährlicher Warmwasserboiler-Verbrauch
von 2.901 bis 5.000 kWh | € 100,00 |
über 5.001 kWh jährlich | € 250,00 |
Sofern ein gültiges SEPA-Lastschriftverfahren vorliegt, werden wir die Überweisung direkt veranlassen. Das bedeutet: Haushalts-Kund:innen mit SEPA-Lastschrift müssen gar nichts tun, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Bei Kund:innen ohne SEPA-Lastschrift benötigen wir die Kontoverbindung, auf die die Überweisung erfolgen soll. Dazu wird es bis Ende Oktober ein Online-Formular geben. Alternativ dazu gibt es auch ein Papierformular.
Alle anspruchsberechtigen Kund:innen werden persönlich informiert.
Die Ermittlung der berechtigten Kund:innen sowie der jeweiligen Beträge hat bereits begonnen. Aufgrund vielfältiger Faktoren ist dies jedoch ein aufwändiger Prozess der einige Wochen in Anspruch nehmen wird. Entsprechend bitten wir noch um etwas Geduld.
Anspruchsberechtigt sind jene Kund:innen der Salzburg AG, die am 1.4.2022 und/oder am 1.1.2023 einen Stromliefervertrag über einen der folgenden Tarife hatten: Privat OK, Online Privat OK, Privat OK Leistung, Strom Privat Basis sowie Stromwärme OK und Wärmepumpe OK.
Die Einigung gilt unabhängig von den günstigeren Tarifen ab Juni 2023. Ausschlaggebend ist ein Stromliefervertrag über einen entsprechenden Tarif zum Zeitpunkt der Preiserhöhungen (1.4.2022 und/oder 1.1.2023).
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