Stand: 16.09.2025
Stand: 16.09.2025
Eine Gasgerätewartung macht Ihre Heizung fit für den Winter und bewahrt Sie vor bösen Überraschungen. Mit einem Wartungsvertrag ist Ihr Gasgerät bei uns in den besten Händen.
*Gesetzlich vorgeschriebene Arbeiten. Erdgas-Zentralheizgeräte über einer Leistung von vier Kilowatt (kW) müssen laut Gesetz jährlich überprüft werden. Laufzeit 1 Jahr.
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