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Energiegemeinschaften

in Salzburg

Solaranlage auf einem Feld mit Wildblumen bei sonnigem Wetter.

Stand: 02.10.2026

Energiegemeinschaften haben neue Möglichkeiten für die gemeinsame Nutzung von Energie geschaffen: Salzburger:innen können sich zusammenschließen, um über Grundstücksgrenzen hinweg Strom gemeinsam zu erzeugen, zu speichern, zu nutzen oder zu einem vereinbarten Preis zu teilen.

Seit Oktober 2026 ergänzen Peer-to-Peer-Sharing und Eigenversorgungsanlagen die bestehenden Möglichkeiten und eröffnen weitere Formen der gemeinsamen Energienutzung.

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enox.share – einfach Energie teilen. Die Softwarelösung der Salzburg AG unterstützt Energiegemeinschaften und weitere Bürgerenergie-Modelle in einer zentralen Anwendung. Dazu zählen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften, gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, Peer-to-Peer-Sharing und Eigenversorgungsanlagen. enox.share unterstützt die digitale Organisation von Teilnehmer:innen, Standorten, Energiedaten, Zuordnungen und Abrechnungsprozessen.

Was ist eine Energiegemeinschaft?

  • Icon mit Kett Eine Energiegemeinschaft ist der Zusammenschluss von mindestens einer/einem Erzeuger:in (auch Prosumer:in genannt und einer/einem Verbraucher:in (Consumer:in)
  • Icon Vernetzte Häuser Der Strom kann dabei erstmals auch über Grundstücksgrenzen hinaus gemeinschaftlich verbraucht, gespeichert oder zum fix vereinbarten Preis verkauft werden. Es gibt dabei keine Vorgabe zur Preisgestaltung.
  • Zwei Personen an einem Tisch Der Verwendungszweck einer Energiegemeinschaft liegt nicht im finanziellem Gewinn.
  • Icon Austausch Personen Um eine Energiegemeinschaft zu gründen, ist in der Regel eine eigene Rechtsform wie ein Verein oder eine Genossenschaft erforderlich. Eine Ausnahme bilden gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEAs), für die kein eigener rechtlicher Rahmen erforderlich ist.
Welche Arten von Energiegemeinschaften gibt es in Österreich?

Grundsätzlich gibt es drei Arten von Energiegemeinschaften in Österreich:

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs), Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) und Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEAs). Für EEGs und BEGs gelten ähnliche Regelungen (z.B. eigene Rechtsform notwendig). Sie unterscheiden sich aber hinsichtlich ihres geografischen Wirkungsbereichs, ob erneuerbare oder alternative Energiequellen genutzt werden sowie durch finanzielle Vorteile.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEAs) Sie benötigen keine eigene Rechtsform. GEAs ermöglichen es, den auf einem Gebäude erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass alle beteiligten Haushalte oder Einheiten an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind und sich eine gemeinsame Erzeugungsanlage – etwa eine Photovoltaikanlage – teilen.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)

In einer EEG muss die Energie aus erneuerbaren Energiequellen (z.B. Photovoltaik, Wasser-/Windkraft) stammen. Dabei ist die Erzeugung, Speicherung, der Verbrauch und der Verkauf nicht rein auf Strom beschränkt.

Erneuerbare Energiegemeinschaften sind auf den lokalen oder regionalen „Nahbereich“ beschränkt. Jener wird im Stromnetz über die so genannten Netzebenen (Spannungsniveaus) bestimmt:

  • Lokale EEG: Mitglieder müssen sich innerhalb des Versorgungsgebietes einer Trafostation befinden.

     

  • Regionale EEG: Mitglieder müssen sich innerhalb des Versorgungsgebietes eines Umspannwerks befinden.

Vorteile

Zwei moderne Häuser mit roten Dächern und PV-Anlagen bilden Energiegemeinschaft

Egal, ob Sie eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine Gemeinde sind – jede und jeder Einzelne kann durch das Gründen bzw. der Teilnahme an einer EEG einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten. 

Da der Strom keine langen Transportwege zurücklegen muss, gelten reduzierte Netznutzungsentgelte. Ein weiterer finanzieller Anreiz ist, dass EEGs generell von der Elektrizitätsabgabe für Strom aus erneuerbaren Quellen befreit sind. 

Erneuerbare Energie Gemeinschaft stärken dabei nicht nur die Gemeinschaft in einer Region, sie schützen durch die dezentrale Energiegewinnung das Stromnetz auch vor Überlastungen und fördern die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. 

 

 

Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

  • Im Gegensatz zur EEG darf bei einer Bürgerenergiegemeinschaft nur Elektrizität erzeugt, geteilt, gespeichert, verbraucht oder verkauft werden. Der Strom muss nicht zwingend aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
  • Da die elektrische Energie so am gesamten öffentlichen Stromnetz teilnimmt, fallen normale Netznutzungsentgelte und keine reduzierten Tarife an.

Abgrenzung zur gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage

Österreicher:innen wird es durch eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ermöglicht, den Strom, den sie z.B. auf dem Dach eines Mietgebäudes erzeugen, allen Bewohner:innen innerhalb eines Grundstücks oder Objekts zur Verfügung zur stellen. Im Gegensatz zur einer Energiegemeinschaft verlässt die Energie dabei nicht die Grundstücksgrenze. 

Außerdem ist für eine GEA keine eigene Rechtsperson (z.B. ein Verein) erforderlich. Es muss lediglich ein Errichtungs- und Betriebsvertrag zwischen dem Netzbetreiber, dem/der Betreiber:in und den teilnehmenden Berechtigten abgeschlossen werden.

Hier bietet die Salzburg AG mit dem innovativen Service Solar.Top eine Möglichkeit, eine gemeinschaftlich Erzeugungsanlage zu betreiben. 

Für Mehrparteienhäuser eignet sich so eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage mit Solar.Top, während für den Zusammenschluss mehrerer Einfamilienhäuser in einer Wohnsiedlung eine Energiegemeinschaft die Lösung ist.

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enox.share – einfach Energie teilen. Die Softwarelösung der Salzburg AG unterstützt unterschiedliche Bürgerenergie- und Energieteilungsmodelle: gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA), Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG), Bürgerenergiegemeinschaften (BEG), Peer-to-Peer-Sharing (P2P) und Eigenversorgungsanlagen (EVA). Die Modelle lassen sich zentral verwalten und optimieren, inklusive Abrechnungsunterstützung und integrierter energiewirtschaftlicher Prozesse.

Oft gestellte Fragen...

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