Hier finden Sie alle Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen in Österreich. Informieren Sie sich über die Salzburg AG Freistromtage für Gewerbe und Landwirtschaft, die Strompreisbremse und Stromkostenzuschuss für Stromheizungen.
Hier finden Sie alle Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen in Österreich. Informieren Sie sich über die Salzburg AG Freistromtage für Gewerbe und Landwirtschaft, die Strompreisbremse und Stromkostenzuschuss für Stromheizungen.
Die Salzburg AG bietet Gewerbe und Landwirtschaftskund:innen die Möglichkeit, bis zu 100 FreistromTage zu erhalten. Weiters erhalten Gewerbekund:innen im Tarif Stromwärme OK automatisch einen Zuschuss bis 2.900 kWh.
Zusätzlich kann auch die staatliche Strompreisbremse für Gewerbe & Landwirtschaftsprofile mit Privatnutzung beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gewerbe & Landwirtschaftskund:innen in den Tarifen "Gewerbe OK" und "Landwirtschaft OK" können bis zu 100 FreistromTage erhalten.
= Gesamt 100 FreistromTage
Es ist kein Antrag notwendig, die Abwicklung erfolgt automatisch.
Falls Sie der SEPA Lastschrift (für 3 FreistromTage) und der Online Kommunikation (für 6 FreistromTage) noch nicht zugestimmt haben, können Sie dies über unsere Serviceline erledigen.
Die Freitage gelten von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023. Sie werden bereits bei der Berechnung der monatlichen Teilbeträge berücksichtigt und auf der Jahresabrechnung ausgewiesen.
Die Netto-Energiekosten werden auch bei Gewerbe- und Landwirtschaftsprofilen für 2.900 kWh pro Jahr mit 10 cent/kWh gedeckelt, wenn der private Stromverbrauch über den gleichen Zähler abgerechnet wird.
Ja, die Anforderung des Zuschusses muss im Webportal des Bundes bis 31. Mai 2023 eingereicht werden. Alle Informationen finden Sie hier.
Der Zuschuss ist gültig für den Zeitraum von 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024.
Bei der Berechnung der monatlichen Teilbeträge wird der Zuschuss bereits berücksichtigt, sofern dieser zum Zeitpunkt der Jahresrechnung bereits beantragt wurde. Der Zuschuss wird in der Jahresrechnung ausgewiesen.
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