Persönlich & elektronisch

Service

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ServiceCenter

Persönlich, telefonisch und per E-Mail – wir sind für Sie da! Sie bekommen Antragsformulare für Jahreskarten, wir informieren über Semestertickets, Schüler- und Lehrlingsfreifahrten. Alle Informationen zum Obus, den Tarifen und den öffentlichen Verkehr in Salzburg.

ServiceCenter Alpenstraße

Alpenstraße 91 
5020 Salzburg

Mo – Do 8.00 – 16.00
Fr 8.00 – 12.00

 

Bitte beachten Sie, dass das ServiceCenter am 24. und am 31. Dezember 2012 geschlossen ist.

ServiceCenter Schrannengasse

Schrannengasse 4

Haltestelle Mirabellplatz, Linien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 21, 22 und 25
Mo – Fr 8.00 – 17.00 Uhr

 

Bitte beachten Sie, dass das ServiceCenter

am 24., 27., 28. und 31. Dezember 2012 geschlossen ist.

ServiceCenter Salzburger Lokalbahnhof

Südtiroler Platz (Untergeschoss) 
5020 Salzburg

Mo – Fr 6.00 - 18.45
Sa 7.30 – 14.45

 

Fundbüro Obus und SLB

Alpenstraße 91

Haltestelle Polizeidirektion, Linien

3, 8 und 28

Mo - Do 8.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

 

fundbuero-obus@salzburg-ag.at

Fundbüro

Fundgegenstände aus dem Obus werden im ServiceCenter in der Alpenstraße 91 gesammelt. Verluste können dort gemeldet und Gegenstände abgeholt werden.

 

Wertgegenstände kommen nach einer Woche zum Fundamt der Stadt Salzburg im Schloss Mirabell. Fundsachen von geringerem Wert werden zwei bis drei Monate lang gelagert, bevor sie einer karitativen Organisation zukommen.

Kontakt

Rund um die Uhr erreichbar:

+43/662/ 4480 - 1500

E-Mail

 

75% der Obusse und 100% der Autobusse bereits barrierefrei. Der Obus reagiert auf die besonderen Bedürfnisse von Senioren und mobilitätseingeschränkten Personen mit folgenden Maßnahmen:

 

  • Niederflureinstieg und Absenken des Fahrzeuges bei Bedarf
  • Rollstuhlrampen
  • Kinderwagentaste und Rollstuhltaste
  • Leicht lesbare, gelbe Schrift
  • Akustische und optische Anzeige der Haltestellen im Fahrzeug
  • Gelbe Markierung an Haltestangen
  • Taktile Bodenmarkierung bei einigen Haltestellen
  • Besonders gekennzeichnete Sitze im vorderen Fahrzeugbereich für behinderte Personen und Schwangere
  • Einige extrabreite Sitze und Seniorensitze
  • 24-Stunden Verkehrs-Serviceline (+43/662 /44 801 500)
  • Sicherheitskurse für Gruppen und Einzelpersonen
  • Kostenlose Sicherheitsbroschüre

Kontakt

Rund um die Uhr erreichbar:

+43/662/ 4480 - 1500

E-Mail

Schüler

Für Schulen gibt es die Möglichkeit, Projekttage zum Thema Mobilität zu veranstalten. Die Schüler erwartet viel wissenswerte Info und spannende Betriebsführungen.

 

Fahrgastbeirat

Größtmögliche Kundenfreundlichkeit, Kundennähe und Dialogfähigkeit – all das hat sich der StadtBus zum Ziel gesetzt. Dafür gibt es auch den FahrgastBeirat unter www.fahrgastbeirat.at: Eine Plattform für Fahrgäste, die an der kontinuierlichen Weiterentwicklung des StadtBus-Angebotes aktiv mitarbeiten wollen. Der FahrgastBeirat ist unabhängig, ist die „Lobby” der Fahrgäste, trifft sich zweimal jährlich und arbeitet eng mit dem Obus zusammen.

 

Senioren

Bis 2050 wird sich laut Statistischem Amt der Europäischen Union der Anteil der über 50-Jährigen von heute 35% auf 49% der Gesamtbevölkerung erhöhen. Der Obus nahm am EU-Projekt AENEAS teil – mit großem Erfolg: Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) zeichnete dieses Engagement mit dem ersten Preis für das Bundesland Salzburg aus.

 

 

Kontakt

Rund um die Uhr erreichbar:
+43/662/ 4480 - 1500
E-Mail

FahrgastBeirat
Angelika Gasteiner
Plainstraße 70
5020 Salzburg
fahrgastbeirat@salzburg-ag.at

Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei Fahrtantritt ein gültiges Ticket besitzen: Andernfalls sind Sie „Schwarzfahrer“, und das kann € 75,00 und mehr kosten und/oder zu einer polizeilichen Anzeige führen. Fahrscheinkontrollen werden vom Österreichischen Wachdienst (ÖWD) durchgeführt, der auch die Abwicklung der Verfahren und Zahlungen vornimmt.

 

ÖWD-Kundencenter Fahrscheinkontrolle
Bayerhamerstraße 14c
5020 Salzburg

Telefon: +43/662/ 879 987

 

Öffnungszeiten

Mo bis Do 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Tipps, damit Sie nicht unfreiwillig „schwarzfahren“

  • Vorverkaufsfahrscheine werden unmittelbar bei Fahrtantritt entwertet.
  • Ermäßigungen sind nur mit entsprechendem Ermäßigungsausweis erhältlich.
  • Handytickets müssen vor Fahrtantritt angefordert und bestätigt sein.

Kontakt

Rund um die Uhr erreichbar:

+43/662/ 4480 - 1500

E-Mail

Geltungsbereich

Die allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung auf allen Obuslinien der Salzburg AG.

Anspruch auf Beförderung

Anspruch auf Beförderung besteht, soweit nach den Vorschriften des Eisenbahngesetzes eine  Beförderungspflicht gegeben ist; den Beförderungsbedingungen, den Tarifbestimmungen und den  sonstigen betrieblichen Bestimmungen entsprochen wird; die Beförderung mit den normalen, den regelmäßigen Bedürfnissen des Verkehrs genügenden Beförderungsmitteln möglich ist und die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die die  Salzburg AG nicht abzuwenden vermag.

Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Insbesondere:

 

  • Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen;
  • Personen mit ansteckenden Krankheiten, oder die aus sonstigen Gründen (unanständiges Benehmen, schmutzige Arbeitskleidung usw.) den übrigen Fahrgästen offensichtlich lästig fallen würden;
  • Personen mit geladenen Schusswaffen, ausgenommen Organe der öffentlichen Sicherheit;
  • Personen unter Bewachung von Exekutivorganen.
  • Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens das 6. Lebensjahr vollendet haben.

 

Wird der Ausschließungsgrund erst unterwegs wahrgenommen, so ist der Betreffende bei der nächsten Haltestelle zum Aussteigen zu veranlassen. Fahrpreise oder sonstige Fahrtgebühren werden in solchen Fällen nicht erstattet.

Verhalten der Fahrgäste

Fahrgäste haben sich bei Benützung der Fahrzeuge und Betriebsanlagen so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Fahrgästen ist insbesondere untersagt,

 

  • sich mit dem Fahrzeugführer während der Fahrt zu unterhalten;
  • im Fahrzeug zu rauchen;
  • die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen;
  • Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen;
  • ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten;
  • in Fahrzeugen zu singen, zu lärmen oder Radioapparate und Tonbandgeräte aller Art zu benützen.

 

Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur an den Haltestellen betreten oder verlassen; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Fahr- bzw. Aufsichtspersonals. Soweit besonders gekennzeichnete Ein- oder Ausstiege vorhanden sind, sind diese beim Betreten oder Verlassen des Fahrzeuges zu benützen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen.

 

Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Begleitpersonen, die unter anderem insbesondere darauf zu achten haben, dass Kinder nicht auf den Sitzplätzen stehen oder diese beschmutzen. Für Schäden, die infolge mangelnder Beaufsichtigung angerichtet werden, sind die Begleiter und die gesetzlichen Vertreter der Verwaltung gegenüber verantwortlich.

 

Ein Fahrgast, der Anlagen, Beförderungsmittel oder Ausrüstungsgegenstände verunreinigt, hat die von der Salzburg AG festgesetzten Reinigungskosten zu bezahlen, wer sie beschädigt, die Instandsetzungskosten zu tragen.

 

Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Über Ersuchen des Fahrpersonals sind Sitzplätze für ältere oder gebrechliche Personen, schwangere Frauen und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizumachen.

 

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Fahrgästen entscheidet das Fahrpersonal, falls nicht ein Aufsichtsorgan zur Stelle ist.

 

Beschwerden sind an die Direktion der Salzburg AG, Geschäftsfeld Verkehr, zu richten, sofern sie nicht durch ein Aufsichtsorgan direkt erledigt werden können.

 

Die Bediensteten haben dem Beschwerdeführer auf Verlangen, unter Hinweis auf Wagennummer oder Name, die Anschrift der Direktion bekanntzugeben.

Mitnahme von Gepäck

Fahrgäste können auf eigene Gefahr Gegenstände, die mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der übrigen Fahrgäste untergebracht werden können, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Rucksäcke und ähnliche Traglasten dürfen während des Aufenthaltes in den Fahrzeugen nicht am Rücken getragen werden.

 

Wenn Platz vorhanden ist, dürfen Skier, Rodelschlitten, Krankenfahrstühle, Gebrauchsgegenstände, Kinderwagen und Fahrräder mitgenommen werden.

 

Über die Mitnahme entscheidet im Zweifelsfall das Fahrpersonal. Die Fahrgäste haben die von ihnen mitgeführten Gegenstände selbst zu beaufsichtigen. Für die Beschädigung, die Verunreinigung bzw. den Verlust von Gegenständen wird, außer bei Verschulden der Salzburg AG, keine wie immer geartete Haftung übernommen.

 

Grundsätzlich dürfen zweirädrige, einsitzige Fahrräder auf der Heckplattform mitgenommen werden. Der Fahrgast hat ausschließlich den für den Fahrradtransport gekennzeichneten Einstieg zu benützen. Er hat sein Fahrrad mit der vorgesehenen Haltevorrichtung zu sichern und so aufzustellen, dass der Fahrgastfluss nicht unnötig beeinträchtigt wird und die Sicherheits- und Meldeeinrichtungen für die Fahrgäste zugänglich bleiben.

 

Bei Platzmangel bzw. wenn bereits drei Fahrräder vorhanden sind, ist die Mitnahme weiterer Fahrräder nicht zulässig.

 

Die Mitnahme von Fahrrädern ist in der Zeit von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis Betriebsschluss sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erlaubt.

 

Ausgeschlossen von der Mitnahme sind gefährliche Gegenstände wie geladene Schusswaffen, leicht entzündbare, ätzende, übel riechende Gegenstände oder Flüssigkeiten, Propangasflaschen, nicht verpackte Sägen, Beile, Glasscheiben usw.

Mitnahme von Tieren

Haustiere (Hunde, Katzen usw.), die ohne Gefährdung oder Belästigung anderer Fahrgäste befördert werden können, dürfen mitgenommen werden.

 

Hunde müssen einen beißsicheren Maulkorb tragen.

 

Tiere, die auf dem Schoß gehalten werden können oder in einem Behältnis untergebracht sind, das die Ausmaße für Handgepäck nicht übersteigt, werden kostenlos befördert.

 

Polizei- und Blindenhunde werden frei befördert.

 

Für Schäden, die durch mitgenommene Tiere verursacht werden, haftet der das Tier mitführende Fahrgast.

Fundsachen

Verlorene und zurückgelassene Gegenstände in den Fahrbetriebsmitteln der Salzburg AG sind unverzüglich an das Fahrpersonal abzuliefern.

 

Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.

 

Gefundene Gegenstände können dem Besitzer sofort übergeben werden, wenn über die Empfangsberechtigung kein Zweifel besteht.

 

Dem Finder ist auf Verlangen eine Übergabebescheinigung auszufolgen.

Ausschluss von Ersatzansprüchen

Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen.

 

Rechtliche Bestimmungen Verkehr

Kontakt

Rund um die Uhr erreichbar:

+43/662/ 4480 - 1500

E-Mail

 
Geänderte Streckenführung Linie 4
am 25. und 26. Mai 2013
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Geänderte Streckenführung Linie 4 am 25. und 26. Mai 2013

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Dampfzugfahrten mit der Pinzgauer Lokalbahn
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SchafbergBahn & WolfgangseeSchifffahrt wieder in Fahrt!
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